Abofallen: Hilfe gegen Abzocke im Internet und auf dem Handy

Manchmal reicht schon der Klick auf einen Link in WhatsApp, und die Abofalle schnappt zu. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Sie unrechtmäßige Aboforderungen auf Smartphone oder im Browser erhalten haben.

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In die Abofalle getappt: Hilfe gegen Abzocke im Browser und auf Smartphone
Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Achim Barczok
Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie in eine Abofalle getappt sind, heißt es vor allem: Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld oder klicken auf den Anbieterseiten oder in Mails auf irgendwelche Links, um etwas rückgängig zu machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

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Abofalle: Was Tun?

Die wichtigsten Schritte:

  1. Abo-Betreiber ausfindig machen
  2. Abo stoppen/ widerrufen
  3. Nicht zahlen!
  4. Geld zurück verlangen (wenn Zahlung getätigt wurde)
  5. Vorbeugen für die Zukunft (z.B. Drittanbietersperre)

Wenn Sie unbeabsichtigt ein Abo im Browser oder per E-Mail abgeschlossen haben, wollten Sie wahrscheinlich bei einem vermeintlichen Gewinnspiel teilnehmen, haben auf ein verlockendes Werbebanner geklickt oder wollten ein Probeabo abschließen – das sich dann auf einmal in ein Premium-Abo verwandelt hat. Hat der Anbieter Sie nicht, ungenügend oder erst im Nachhinein über die genauen Modalitäten unterrichtet, ist er seiner Informationspflicht gemäß § 312j des BGB nicht nachgekommen. Auf einem Button zum Abschluss eines Abos muss beispielsweise stehen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ("Jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", etc.).

Demnach reicht es auch nicht, irgendwo im Kleingedruckten eine Abo-Gebühr oder eine Umwandlung eines "Testabos" nach Ablauf einer Frist zu verstecken. Hat sich zudem eine minderjährige Person die Abofalle eingehandelt, gilt ein besonderer Schutz: Minderjährige können Aboverträge nur mit Zustimmung ihrer Eltern abschließen; ob das Kind dabei beim Eintragen des Alters oder den Personendaten geschummelt hat, ist egal, denn der Anbieter ist in der Pflicht, die Korrektheit solcher Angaben zu überprüfen.

Hat die Abofalle zugeschnappt und kommt per Mail oder Post eine Rechnung, gilt vor allem: Zahlen Sie die Rechnung nicht. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich, wie wir weiter unten beschrieben haben. Auch Mahnbescheidsanträge sollten Sie nicht ausfüllen und zurückschicken. Nur, wenn tatsächlich ein offizieller Mahnbescheid direkt vom Gericht gekommen ist, müssen Sie handeln und sich rechtlichen Beistand zur Hilfe holen.

Sobald Sie allerdings überwiesen haben, wird es selbst mit Anwalt schwer, das Geld zurückzubekommen – die Firmen sitzen meist im Ausland und ihnen ist kaum von hier beizukommen.

Sie können den Forderungen widersprechen, indem Sie ein Schreiben an den Anbieter aufsetzen. Darin sollte stehen:

  • der konkrete Bezug auf die "unberechtigte Forderung", also etwa die Rechnungsnummer, das Datum der eingegangenen Rechnung und der Betrag, der gefordert wird
  • dass Sie keinen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen haben. Fordern Sie das Unternehmen auf, den Vertragsabschluss zu erläutern
  • dass Sie eine Anfechtung aufgrund von Täuschung erklären. Sie sollten außerdem dazu auffordern, innerhalb einer Frist von 10 Tagen oder 2 Wochen eine Bestätigung zu erhalten, dass keine Forderungen mehr bestehen
  • dass Sie sich vorbehalten, rechtliche Schritte einzuleiten, sofern das Unternehmen die Forderungen aufrecht erhält

Ein Musterschreiben für solche Fälle finden Sie auf dem Portal der deutschen Verbraucherzentralen. Grundsätzlich sind die Webseiten der unterschiedlichen Verbraucherzentralen eine gute Anlaufstelle für weitere Informationen zu Abofallen, beispielsweise die der Verbraucherzentrale Hamburg.

Typische Texte von Abofallen-SMS.

Wenn Sie auf dem Smartphone in eine Abofalle getappt sind, haben Sie wahrscheinlich gerade eine SMS bekommen, die in etwa wie die auf dem Screenshot rechts aussieht. Man informiert Sie, künftig in Wochen- oder Monatsrhythmus einen festen Betrag von ihrem Mobilfunkanbieter abzubuchen.

Wahrscheinlich haben Sie aus Versehen oder aus Neugier auf ein penetrantes Werbebanner auf dem Smartphone geklickt. Wwir kennen aber auch Fälle, bei denen die Seite ohne Zutun des Nutzers einfach in eine Abofalle weitergeleitet hat. Besonders häufig in letzter Zeit sind Angebote, die über Kettenmails in WhatsApp verschickt werden. Oft richtet sich die Werbung gezielt an Kinder, die unerfahrener mit solcher Werbung sind.

Solche Abofallen auf dem Handy sind besonders problematisch, denn anders als am PC müssen die Anbieter gar nicht Ihre Bankverbindung oder Ihre Kreditkartendaten bekommen: Es reicht schon eine SMS von Ihrer Nummer, um solche Abos direkt über Ihren Mobilfunkvertrag abrechnen zu können. Sie tauchen dann als Drittanbieter oder Premium-SMS-Dienst auf Ihrer Handy-Rechnung auf.

  • Schreiben Sie sofort den in ihrer Mobilfunkrechnung oder in der SMS angegebenen Drittanbieter an und fordern Sie ihn auf, die Abrechnungen zu stoppen
  • Legen Sie schriftlich Beschwerde bei Ihrem Mobilfunkanbieter ein bezüglich der Rechnung
  • Sperren Sie Drittanbieter für Ihren Mobilfunkvertrag (siehe unten)

Premium-Dienste auf der Mobilfunk-Abrechnung (hier Telekom)

(Bild: c't)

Um solche Dienste grundsätzlich auszuschließen, empfiehlt sich eine Drittanbietersperre. Ist sie aktiv, können Anbieter nicht mehr über ihre Telefonrechnung Gebühren einziehen. Das bedeutet allerdings zugleich, dass seriöse Unternehmen sich ebenfalls nicht mehr in den Vertrag einklinken können – Google bietet beispielsweise Abrechnungen seines PlayStore per Telefonrechnung an.

Manche Mobilfunkanbieter sperren Drittanbieter von Haus aus, andere gehen dagegen ziemlich halbherzig damit um – kein Wunder, denn die Netzbetreiber profitieren von diesem Geschäft. In der folgenden Bilderstrecke zeigen wir für die populärsten Mobilfunkanbieter, wo und wie Sie Drittanbieter bei ihnen sperren können.

Drittanbietersperre einrichten - So geht's (6 Bilder)

Telekom

Telekom: Bei der Telekom sperrt man praktisch über das Portal des Anbieters oder per Hotline 0800 3301000.

Typische Webseiten und Fälle aus der Vergangenheit, bei denen man sich leicht ein teures Abo oder eine hohe Rechnung einhandeln kann:

  • Kettenbriefe in WhatsApp mit Link, die angeblich zu neuen Emoticons führen sollen; stattdessen führen sie auf Abofallen und andere dubiose Internetseiten
  • Routenplaner im Browser abonnieren oder dort an Gewinnspielen teilnehmen: In der Vergangenheit sind zum Beispiel routenplaner-maps.com, maps-routenplaner.info und routenplaner-24.info aufgefallen
  • Liquidado: Fake-Schnäppchen-Plattform (siehe auch: Bericht der Verbraucherschutzzentrale)
  • Unbekanntere Dating-Plattfomen, die mit kostenlosen Angeboten locken und nicht ausreichend über die anfallenden Kosten informieren
  • Die Kleidertausch-Seite Zamaro: Dort wird eine 7-tägige Testmitgliedschaft in ein 24-Wochen-Abo umgewandelt; ursprünglich gab es nur eine 7-tägige Widerrufsfrist, nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg ist diese auf die gesetzlich geforderte Frist von 14 Tagen angehoben wurden
  • Kostenlose Kochrezepte im Abo
  • Falscher Kunden-Support für Software: In letzter Zeit häufen sich Anrufe, die angeblich von Microsoft stammen und bei denen horrende Summen für den Support gefordert werden (siehe auch c't 23/16, S. 64)

Hier einige Beispiele für Drittanbieter, die mit Premium-Abos arbeiten:

  • Werbe-Banner in Kostenlos-Apps für Klingeltöne, "Top-Handylogos" (z.B. Zed_Pics), Quizfragen mit "tollen Preisen" (z.B.celladvertising.mobi)
  • Kostenlose Spiele, Filme, etc. im Abo (z.B. Viper Town)
  • News-Abos (z.B. My Doo)
  • Kostenlose Flugtickets der Emirates Airlines, als WhatsApp-Nachricht verschickt über die Webseite emirates.com-gratis.co; nach einer Umfrage kann man die Tickets gewinnen

Häufig stehen die Abrechnungen solcher Premiumdienste auf der Handy-Rechnung mit dem Hinweis, dass dem Mobilfunkprovider keine weiteren Infos zu den Kostenpunkten vorliegen. Stattdessen wird eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse genannt, an die man Beschwerden schicken soll. (acb)