Snowden-Anwalt drängt NSA-Untersuchungsausschuss zur Anhörung

Nicht nur Oppositionspolitiker dringen darauf, den Whistleblower Edward Snowden in Deutschland über die Aktivitäten der US-Geheimdienste zu befragen. Sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck macht nun Druck auf den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

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Wolfgang Kaleck

(Bild: Nihad Nino Pušija / ECCHR)

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  • dpa

Kaleck, Menschenrechtsaktivist und Anwalt von Snowden in Deutschland, kritisiert, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages noch keine Anhörung seines Mandanten zuwege gebracht hat. Er sagte gegenüber dem "Spiegel", Snowden habe ein "uneigennütziges Interesse", in Deutschland auszusagen. Der 33-Jährige US-Amerikaner, der nach seiner Flucht Asyl in Russland erhalten hat, müsse aber vom Zugriff deutscher und ausländischer Strafverfolgungsbehörden verschont bleiben.

Kaleck, der auch Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation "European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)" ist, greift insbesondere den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses an, den CDU-Politiker Patrick Sensburg. Dieser "hätte die Aufgabe gehabt, dafür zu sorgen, dass der wichtige Zeuge Snowden gehört wird. Stattdessen hat er auf Zeit gespielt und ihm sinngemäß vorgeworfen, ein russischer Spion zu sein."

Der Untersuchungsausschuss soll Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland – etwa durch die NSA – aufklären. Kaleck widersprach der Ansicht, die Bundesregierung müsse Snowden an die USA ausliefern, weil es dort einen Haftbefehl gegen ihn gibt. "Ein Verstoß gegen den 'Espionage Act' der USA ist ein klassisches politisches Delikt, das keine Auslieferung erlaubt." Sein Mandant hoffe zudem noch immer auf eine Begnadigung durch Barack Obama. "Aus dem Amt scheidende Präsidenten sind immer für eine Überraschung gut. Die Hoffnung geben wir bis zuletzt nicht auf."

Die Opposition im deutschen Bundestag hatte kürzlich bei ihren Bemühungen, Snowden als Zeugen vor das NSA-Untersuchungsgremium zu laden, einen Etappensieg verbucht. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Antrag der Abgeordneten von Grünen und Linken statt und verpflichtete den Bundestagsausschuss, ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Der BGH betonte aber auch: "Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden." (psz)