Großbritannien macht trotz Brexit beim EU-Einheitspatent mit

Wegen des angekündigten Austritts von Großbritannien aus der EU war die Zukunft des europäischen Einheitspatents unsicher. Die britische Regierung hat nun angekündigt, das Land werde vorerst weiter dabei sein.

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Großbritannien macht trotz Brexit beim EU-Einheitspatent mit
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Von
  • Christian Kirsch

Einem jahrzehntelang betriebenes EU-Projekt drohte durch das Ausscheiden Großbritanniens aus der Union das Aus: Das 2012 nach mühsamen Verhandlungen beschlossene EU-Einheitspatent braucht ein gemeinsames Patentgericht (UPC), dessen Errichtung das Königreich zustimmen muss. Ob es das nach dem Brexit-Votum vom Juni 2016 noch tun würde, war bislang offen.

Nun hat die britische Staatsministerin für geistiges Eigentum, Baroness Neville Rolfe, die Ratifizierung des Abkommens über das Patentgericht angekündigt. Eine Besonderheit des Einheitspatents könnte es letztlich retten. Denn das materielle Patentrecht ist nicht Teil der EU-Regelung, sondern des Gerichtsabkommens. Bei diesem handelt es sich jedoch um einen zwischenstaatlichen Vertrag, nicht um EU-Recht. Deshalb könnte er im Prinzip auch nach einem Brexit in Kraft bleiben.

Das EU-Einheitspatent kann erst etabliert werden, wenn mindestens 13 Mitgliedsstaaten den UPC-Vertrag ratifiziert haben. Dazu müssen Deutschland, Großbritannien und Frankreich gehören. Elf Staaten, darunter Frankreich, haben ihn bereits ratifiziert. Deutschland will das 2017 erledigen.

Strittig ist jedoch, ob das UPC-Abkommen nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU unverändert Bestand haben kann. So vertritt der britische Kronanwalt Richard Gordon in einem Gutachten die Auffassung, die britische UPC-Abteilung könne ihre Arbeit nach einem Brexit nicht aufnehmen oder müsse sie einstellen. Denn in Artikel 1 des Vertrags ist in der jetzigen Fassung nur die Rede von teilnehmenden Mitgliedsstaaten.

Ohnehin steht eine rechtliche Entscheidung über den UPC-Vertrag noch aus. Der Europäische Gerichtshof hatte 2011 in einem Gutachten die Auffassung vertreten, die ihm damals vorgelegt Version verstoße gegen die EU-Verträge, eine Klage gegen das Abkommen wurde jedoch bislang nicht eingereicht. (ck)