EU-Rat will Geoblocking beim Online-Einkauf ein wenig einschränken

Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position für einen Verordnungsentwurf geeinigt, wonach Händler künftig Kunden aus anderen Mitgliedsländern nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren dürften.

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Online-Handel

(Bild: dpa, Jens Büttner)

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Der EU-Rat hat sich am Montag darauf verständigt, dass Hindernisse beim E-Commerce durch das in Europa grassierende Geoblocking ein Stück weit eingegrenzt werden sollten. Die federführenden Minister haben dazu ihren gemeinsamen Standpunkt zu einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission befürwortet. Prinzipiell sollen Händler demnach künftig Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder sie automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite in ihrem Herkunftsstaat umleiten dürfen. Der Rat hat die ursprüngliche Initiative der Kommission aber deutlich aufgeweicht.

So wollte es die Kommission Verkäufern und Dienstleistern etwa auch untersagen, ihre Angebote im Internet abhängig von der Herkunft beziehungsweise der IP-Adresse ihrer Kunden unterschiedlich zu bepreisen oder ihre Geschäftsbedingungen zu variieren. So weit geht das Ministergremium aber nicht. Es betont, dass Preisdifferenzierung nicht verboten werden sollte. Anbietern müsse es weiter freistehen, unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang parat zu halten und bestimmte Kundengruppen in bestimmten Hoheitsgebieten gezielt anzusprechen.

Im Unterschied zur Kommission will der Rat zudem Online-Händler nicht verpflichten, Waren an Kunden außerhalb des Mitgliedstaats, für den sie die Lieferung anbieten, zu versenden. Einig sind sich die beiden Gremien, dass der Vertrieb urheberrechtsgeschützter Online-Inhalte wie Musik, Filme oder E-Books nicht von der Verordnung erfasst werden soll. Hier arbeitet das EU-Parlament gerade an einer anderen Gesetzesinitiative, wonach Geoblocking zumindest für die begrenzte Mitnahme legal erworbener Dienste auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten gelockert werden könnte.

Unter die Verordnung fallen sollen dem Rat zufolge dagegen elektronisch erbrachte Dienstleistungen wie Angebote für Cloud Computing, Data Warehousing, Webhosting oder Firewalls. Eine Preisdiskriminierung wird der Position nach auch untersagt, wenn ein Kunde online im Land des Anbieters ein Hotel bucht, ein Auto mietet oder Tickets für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Freizeitparks kauft. Zudem soll es untersagt sein, unterschiedliche Zahlungsbedingungen für Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung anzuwenden.

Gelockert haben die Minister auch das Verbot, Nutzern den Zugang zu "Online-Schnittstellen" von E-Commerce-Angeboten komplett zu sperren oder sie zu einer anderen Version umzuleiten. Hier sollen begründete Ausnahmefälle möglich sein, der Anbieter muss den Kunden diesen Schritt dann aber auch zumindest genau erklären. Gültig bleiben laut der Ratsversion auch einige Ausnahmen, die nach dem EU-Wettbewerbsrecht zulässig sind. Als Beispiel nennen die Minister einen Fall, in dem Händler "durch eine Vereinbarung mit ihrem Lieferanten gebunden sind, nach der sie ihre passiven Verkaufsgeschäfte beschränken müssen". Verkäufe, bei denen sich der Anbieter nicht aktiv um ein Geschäft bemüht, fielen so nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung.

Als nächstes muss nun das EU-Parlament seinen Standpunkt festlegen, bevor die Verhandlungen zwischen den Gremien über einen Kompromiss starten können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisierte die Ratsposition als nicht weitgehend genug und forderte umfangreiche Nachbesserungen. Die Vereinigung unterstreicht, dass bestehendes europäisches Verbraucherrecht nicht durch die Geoblocking-Verordnung unterlaufen werden dürfe und auch Passiv-Verkäufe verboten werden müssten. Musik- und Mediendienste seien einzuschließen, da die Verbraucher gerade darauf vermehrt auch in anderen Mitgliedsstaaten zugreifen wollten. (kbe)