Explorer-Streit: Symicron muss Abmahnkosten selbst tragen

Die Suchmaschine DINO haftet nicht für den Link auf "FTP-Explorer".

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Von
  • Frank Möcke

Der Betreiber einer Suchmaschine haftet für markenrechtsverletzende Querverweise nur, wenn der Gesetzesverstoß auch für den juristischen Laien offenkundig war. Mit dieser Begründung hat die für den gewerblichen Rechtsschutz zuständige 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 20. September die Klage der Ratinger Firma Symicron gegen den Betreiber der Website Dino-Online abgewiesen (Aktenzeichen: 7HK O 12081/00).

Symicron hatte durch den Querverweis auf das Produkt "FTP-Explorer" ihre Rechte auf den Namen "Explorer" verletzt gesehen und wollte die Kosten für eine entsprechende Abmahnung eintreiben. Der Betreiber der Suchmaschine Dino-Online hat den beanstandeten Querverweis daraufhin zwar beseitigt, wollte aber die Kosten der Abmahnung nicht tragen. Das Gericht verglich den Betrieb einer Suchmaschine mit der Herausgabe eines Branchenbuches. Auch dessen Vertreiber könne nur für "ganz offensichtliche Verletzungshandlungen der von ihm benannten Dritten" haftbar gemacht werden. Die Suchmaschine gebe "lediglich Auskunft über fremde Inhalte, ohne diese selbst zu verwerten". Wie bei dem Herausgeber eines Branchenbuches, so das Gericht, muss die Suchmaschine nur bei ganz offensichtlichen Verletzungshandlungen der von ihr benannten Dritten haften, was im Streitfall nicht gegeben war. Da sie lediglich Auskunft über fremde Inhalte erteilt, ohne sich diese zu eigen zu machen oder selbst zu verwerten, beschränkt sich ihre Prüfungspflicht auf die Verstöße, die jedermann auch ohne fachkundige Hilfe erkennen kann.

Symicrons Rechtsanwalt, Freiherr Günter von Gravenreuth, hat bereits Berufung eingelegt. "Gegen einen reinen Suchmaschineneintrag würde ich nie vorgehen", so von Gravenreuth zu c't, hier habe das Gericht aber nicht beachtet, dass DINO einen redaktionellen Zusatz in deutscher Sprache beigefügt habe. Dadurch sei die Markenrechtsverletzung entstanden. (fm)