RegTP muss Millionen an Telekom-Firmen zurĂĽckzahlen
Das Verwaltungsgericht Köln kippt einen Gebührenbescheid für die Vergabe von Rufnummern.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) soll an die Deutsche Telekom und an Mobilfunkbetreiber bereits erhobene Gebühren in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Mittwoch in Bonn, dass gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keine Rechtsmittel eingelegt würden. Gegen einen Gebührenbescheid der Behörde für die Vergabe von Rufnummern hatte die Telekom als Hauptbetroffene noch 1999 Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Im August 1999 hatte das Bundeswirtschaftsministerium rückwirkend für die Rufnummern-Vergabe eine Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) erlassen. Demnach sollten Telefongesellschaften pro Rufnummer eine Mark an die Behörde abführen. Nach Schätzungen dürfte die Regulierungsbehörde allein von der Telekom 500 Millionen Mark kassiert haben (c't berichtete). Allerdings wurde die Telekom anscheinend selbst für Rufnummern zur Kasse gebeten, die das Unternehmen als Monopolist im Festnetz nutzte und – mangels Regulierungsbehörde – damals auch selbständig verwaltete.
Anfang Dezember hatte das Verwaltungsgericht der Telekom schließlich Recht gegeben. Nach Informationen der dpa muss die Regulierungsbehörde jetzt der Telekom einen Betrag von 385 Millionen Mark plus vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Darüber hinaus sollen Mobilfunkbetreibern 120 Millionen Mark erstattet werden. (dpa)/ (dz)