Hyperlink-Patent: British Telecom macht ernst

British Telecom hat den Internet-Provider Prodigy wegen Verletzung eines Patents auf Hyperlinks verklagt, das der Telekom-Konzern für sich beansprucht.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Telekom-Konzern British Telecom (BT) macht nun offensichtlich ernst mit dem Patent auf Hyperlinks, das die Firma für sich beansprucht. 1976 eingereicht, ist BT 1989 ein entsprechendes Patent zugeteilt worden, das nach Ansicht des britischen Ex-Monopolisten die kleinen, anklickbaren Text- und Grafik-Bereiche in Web-Seiten beschreibt, die zu weiteren Informationen, anderen Seiten oder Servern führen, und die allgemein Hyperlinks genannt werden.

Vor dem Bezirksgericht New York Süd reichte BT eine Klage wegen Verletzung des Hyperlink-Patents gegen den Internet-Provider Prodigy ein, bestätigte ein Sprecher des zuständigen Richters Barrington D. Parker Jr. nach US-Berichten am Freitag.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte BT 17 US-Provider, darunter Prodigy, in einem Schreiben aufgefordert, für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren abzuführen. Die Klage gegen Prodigy, nach eigenen Angaben größter DSL-Provider in den USA, stellt die erste juristische Auseinandersetzung um das Hyperlink-Patent dar; BT will aber, falls die anderen abgemahnten Provider nicht freiwillig zahlen, gegen sie ebenfalls Klage erheben. Bislang äußerte sich der Konzern aber nicht dazu, wie hoch die Lizenzgebühren sein sollen, die BT einstreichen will.

Das US-Patent von BT auf Hyperlinks (Nr. 4,873,622) scheint erst einmal unbestritten: 1976, also lange vor der Entwicklung des Web, reichte BT die Vorläufer der endgültigen Patentschrift ein, die zumindest nach Interpretation von BT die Technik der Hyperlinks beschreiben. BT hatte das Patent nicht nur in den USA registrieren lassen, in anderen Staaten ist es allerdings bereits abgelaufen, während es in den USA noch bis Oktober 2006 Gültigkeit hat.

Allerdings wird sich BT mit heftigen juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert sehen, wenn die Firma das Patent wirklich duchsetzen will. Im Besonderen dürfte BT der Nachweis schwerfallen, dass das Patent nicht durch so genannte prior art hinfällig wird. Nach den Bestimmungen der prior art wird ein Patent unwirksam, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Technik durch jemand anderen als den Patentinhaber schon vor Einreichung der Patentschrift eingesetzt wurde. Es reicht in diesem Fall also nicht, prior art für die Zeit vor 1989 nachzuweisen, als BT das Patent zugeteilt wurde. Vielmehr müssen die Gegner des Patents Hyperlink-Techniken nachweisen, die bereits vor 1976 existierten. Diesen Beweis meint beispielsweise die Wissenschaftszeitschrift New Scientist mit einem Film von 1968 antreten zu können, in dem bereits die Nutzung von Hyperlinks gezeigt wird. Ted Nelson wiederum, Begründer des Xanadu-Projekts, hat den Begriff Hypertext 1965 in einem Buch geprägt. Auf der Homepage von Xanadu etwa ist zu lesen: "Founded 1960 – The Original Hypertext Project".

BT will das Patent auf Hyperlinks, das von vielen Kritikern des Patentrechts als besonders eklatantes Beispiel für die Absurdität von Software-Patenten ins Feld geführt wird, 1997 unter seinen Patent-Unterlagen entdeckt haben. Insgesamt hält der Telekom-Konzern 15.000 Patente weltweit. (jk)