Provisorium für Privatsphäre

Eine Vereinbarung von August 2016 soll dafür sorgen, dass auch US-Unternehmen das Grundrecht auf Privatsphäre für EU-Bürger beachten. Beschwerden dürften folgen.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Safe Harbor ist tot, es lebe der Privacy Shield! Wirklich? Die neue Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den USA soll den transatlantischen Datenverkehr absichern und gleichzeitig die Privatsphäre von EU-Bürgern besser schützen. Denn anders als in den USA ist Datenschutz in Europa ein garantiertes Grundrecht, das auch gegenüber nicht-europäischen Unternehmen und Staaten durchgesetzt werden muss.

Zunächst sollte dies eine Vereinbarung namens Safe Harbor leisten, doch die hat der Europäische Gerichtshof nach den Überwachungsenthüllungen des NSA-Mitarbeiters Edward Snowden für ungültig erklärt. Seit August 2016 gilt deshalb eine neue Vereinbarung namens Privacy Shield, die weitreichendere Kontrollen und ein besseres Beschwerdemanagement verspricht. Außerdem sicherte die US-Regierung darin zu, dass es keine Massenüberwachung europäischer Bürger mehr geben wird.

Zumindest optisch hat sich tatsächlich einiges verbessert: Die US-Administration hat der Vereinbarung eine schicke Website namens www.privacyshield.gov spendiert, auf der jeder nachsehen kann, welche Unternehmen die neuen Regeln erfüllen wollen. Die Betonung liegt allerdings auf „wollen“, denn bei dieser Angabe handelt es sich lediglich um eine Selbstauskunft. Überprüft wird sie nur, wenn Nutzer eine Beschwerde bei ihrer Datenschutzaufsicht einreichen.

(sma)