Urheberschutz-Richtlinie der EU in Kraft

Das Inkrafttreten des europäischen Copyrights wird an der deutschen Rechtslage wenig ändern.

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Von
  • Tim Gerber

Das Inkrafttreten des europäischen Copyrights wird an der deutschen Rechtslage wenig ändern. Als letztes der EU-Gremien hatte der Ministerrat die Richtlinie zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten im digitalen Zeitalter verabschiedet. Nach dem das EU-Parlament in zweiter Lesung im Februar in Straßburg wie von der Kommission gefordert weitgehend auf seine Änderungswünsche verzichtet hatte, konnten die Minister die Richtlinie wie erwartet ohne weitere Aussprache abnicken.

Die Mitgliedsländer müssen ihre nationalen Gesetze nun innerhalb einer Frist von 18 Monaten an die Vorgaben der Richtlinie anpassen. Aus dem dafür zuständigen Berliner Justizministerium (BMJ) hieß es gegenüber heise online dazu, dies sei eigentlich kein größeres Problem, da das deutsche Urheberrecht im Wesentlichen mit der Richtlinie ein Einklang stehe.

Zwingend vorgeschriebene Schranken des Urheberrechts sieht die Richtlinie nur für das "Caching" vor, also das Zwischenspeichern aus technischen Gründen bei der Datenübertragung. Dies bleibt auf jeden Fall von der Genehmigungspflicht durch den Urheber eines Werks ausgenommen. Alle anderen Ausnahmeregeln, etwa für das private Kopieren, sind rein fakultativ, die Länder dürfen jedoch nicht über die in der Richtlinie aufgeführten Möglichkeiten hinausgehen.

Allerdings würden nun – wie zuvor in Brüssel – auch die Vertreter verschiedenster Interessen auf nationaler Ebene aktiv und versuchten "ihre Begehrlichkeiten" ins Gesetz einzubringen, befürchtete ein Ministerialer. In Deutschland sind vor allem die Gerätehersteller an einem Wegfall der pauschalen Urheberrechtsabgaben interessiert, in Brüssel war die Schallplattenindustrie äußerst aktiv, blieb aber mit ihren vielfältigen Begehren im Hickhack zwischen Kommission und Parlament stecken. Das "Napstern" jedenfalls, also das öffentliche Anbieten von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, wird nicht erst, wie es teilweise hieß, durch die Richtlinie verboten, es war noch nie legal. Einzig Kopien im privaten Bereich sind nach wie vor zugelassen. In Deutschland also nichts Neues. (tig)