Online-Auktionen sollen Handel mit Raubkopien verhindern
Die BSA will erreichen, dass die Geschäftsbedingungen für den Handel mit Software bei Internet-Auktionen verschärft werden.
Die Business Software Alliance hat sich dafür ausgesprochen, die Geschäftsbedingungen für den Handel mit Software bei Internet-Auktionen zu verschärfen. Die in Washington D.C. ansässige Allianz vertritt Softwarehersteller wie Microsoft, Adobe, Macromedia und Symantec. Ziel der Vereinigung ist es, Software als geistiges Eigentum zu schützen. Als Begründung für den Vorstoß, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Web-Versteigerungen zu präzisieren, führte die BSA an, dass inzwischen bis zu 90 Prozent der auf Online-Auktionen gehandelten Software raubkopiert sei.
Die von der BSA vorgeschlagenen Richtlinien verbieten ausdrücklich jeden Handel mit raubkopierter Software und kündigen eine regelmäßige Überprüfung der bei den Auktionen gelisteten Software an. Zusätzlich sehen die Bestimmungen vor, dass die Auktionsbetreiber fortlaufend vor Raubkopien warnen sollen. Nach den Vorstellungen der BSA gilt es dabei insbesondere auf die von Raubkopien ausgehende Virengefahr, auf das Fehlen von Support und die nicht vorhandenen Garantieleistungen hinzuweisen.
Als einer der ersten Internet-Auktionatoren hat der Online-Händler Amazon die von der BSA vorgeschlagenen Bestimmungen in seine AGB aufgenommen. Die BSA geht davon aus, dass andere Auktionsplattformen sich diesem Beispiel anschließen werden. In den USA hat die BSA bereits gegen 13 vermeintliche Raubkopie-Händler geklagt. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Angeklagten Raubkopien vertrieben haben, müssen die Beschuldigten laut BSA mit Strafen von bis zu 150.000 US-Dollar rechnen. (mbb)