Eurodac: EU-Behörden sollen Flüchtlinge zur Abgabe von Fingerabdrücken zwingen können

Dem EU-Rat geht der Vorschlag für eine aufgebohrte Eurodac-Datenbank für Asylbewerber und illegale Einwanderer nicht weit genug. Die Staaten sollen Zwangsmittel einsetzen dürfen, wenn Betroffene biometrische Daten nicht freiwillig abgeben.

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Eurodac: EU-Behörden sollen Flüchtlinge zur Abgabe von Fingerabdrücken zwingen können

(Bild: EU-Kommission)

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EU-Länder sollen mit harten Bandagen gegen Flüchtlinge und staatenlose Einwanderer vorgehen können, die nicht von sich aus bereit sind, den Behörden Fingerabdruckdaten zur Verfügung zu stellen oder keine Gesichtsbilder von sich anfertigen lassen. Geht es nach einem Kompromisspapier der slowakischen Ratspräsidentschaft, müssten die Mitgliedssaaten für diesen Fall "behördliche Sanktionen" einführen. Diese sollen ausdrücklich "die Möglichkeit vorsehen, Zwangsmaßnahmen einzusetzen".

Die Mittel müssten "effektiv, verhältnismäßig und abschreckend" sein sowie sich nach nationalem Recht der EU-Länder richten, heißt es in dem vertraulichen Entwurf der Slowaken, den die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat. Ausnahmen sollen nur für besonders verletzbare Personen oder Minderjährige machbar sein, wenn es nicht möglich ist, ihre biometrischen Daten aufzunehmen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn die Fingerkuppen noch nicht besonders ausgeprägt, beschädigt oder gar abgeschnitten sind.

Auch bei speziell Schutzbedürftigen dürften die Behörden aber mehrfach versuchen, die Abdrücke einzusammeln, wenn sich die Betroffenen zunächst weigerten, heißt es in dem Papier. Zudem ist die Ausnahmeklausel selbst löchrig, da die Mitgliedsstaaten sie je nach eigenen nationalen Vorgaben nicht in jedem Fall beachten müssten. In diesem Kontext dürften Personen aber nur festgesetzt werden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden seien, um ihre Identität zu bestimmen.

Der EU-Rat will so den Entwurf der EU-Kommission für eine neue Verordnung für die Eurodac-Datenbank für Asylbewerber und Immigranten deutlich verschärfen. In der Datei werden bereits Fingerabdrücke etwa von Flüchtlingen gesammelt. Dazukommen sollen künftig Gesichtsbilder sowie biometrische Daten von Kindern ab sechs Jahren. Momentan werden nur Fingerabdrücke von Jugendlichen von 14 Jahren an erfasst. Die sensiblen personenbezogenen Informationen sollen bis zu zehn Jahre in Eurodac gespeichert und auch in ein geplantes europäisches Zentralsystem für Biometriedaten einfließen.

Deutschland hatte sich bei den bisherigen Verhandlungen im Rat teils zusammen mit Ländern wie Frankreich dafür eingesetzt, dass Fingerabdrücke von Anfang an automatisch abgeglichen, sofort beim Aufgreifen von Flüchtlingen umfangreiche Datenbankchecks durchgeführt, alphanumerische Suchanfragen ermöglicht und farbige Bilder vorhandener Ausweise in Eurodac aufbewahrt werden sollten. Die Slowaken haben diese Wünsche aber als zu komplex, teuer und unrealistisch zurückgewiesen. Über die genaue Kompromisslinie muss nun der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten entscheiden. Hat dieser die Ratsposition festgezurrt, können die Gespräche mit dem EU-Parlament über die Reform starten. (anw)