Gesetzesvorlage: "Youtube-Steuer" in Frankreich

Werbeeinnahmen von Internet-Video-Portalen wie Youtube sollen künftig in Frankreich versteuert werden. Die Abgabe soll zwei Prozent der Einnahmen betragen und der staatlichen Filmförderung zukommen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Gesetzesvorlage: "Youtube-Steuer" in Frankreich

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Frankreichs Nationalversammlung will eine Steuer auf Werbeeinnahmen von Internet-Video-Portalen wie YouTube erheben. Die Abgeordneten stimmten in der Nacht zum Mittwoch dafür, diese Maßnahme in ein derzeit beratenes Gesetz über einen Nachtragshaushalt für 2016 aufzunehmen.

Die von französischen Medien als "YouTube-Steuer" bezeichnete Abgabe soll zwei Prozent der Werbeeinnahmen betragen und der staatlichen Filmförderung zukommen. Bislang gibt es eine solche Steuer in Frankreich bereits auf die Einnahmen durch Verleih und Verkauf von DVDs und bei Portalen, auf denen Nutzer Videos gegen Gebühr anschauen können (Video on Demand).

Nun sollen auch Portale betroffen sein, bei denen Nutzer nichts bezahlen müssen. Bei pornografischen Videos soll die Steuer zehn Prozent betragen. Die Pariser Regierung ist gegen den Vorschlag. Haushalts-Staatssekretär Christian Eckert sagte, die Steuer sei schwierig zu erheben. So müssten Werbeeinnahmen aus in Frankreich angeschauten Videos besteuert werden, selbst wenn das Online-Portal im Ausland sitzt. Zudem seien die erwarteten Einnahmen sehr gering, er sprach von einer Million Euro. "Die Regierung meint, dass die Besteuerung der Digital-Riesen auf internationaler Ebene geklärt werden muss", sagte er.

Die Ausweitung der Steuer ist noch nicht beschlossen. Die Nationalversammlung muss noch über das Gesetz als Ganzes abstimmen, danach geht der Text in den Senat. Falls dieser den Vorschlag ändert, müssten die beiden Parlamentskammern nach einem Kompromiss suchen – am Ende hat aber die Nationalversammlung das letzte Wort. (lel)