Dänisches Gericht: Austausch-iPhone darf kein "Refurbished"-Gerät sein

Als Ersatz für ein defektes iPhone muss Apple nach Ansicht der Richter ein Neugerät bereitstellen anstelle eines generalüberholten iPhones, das gebrauchte Komponenten enthalten kann. Ähnliche Fälle hat Apple bereits in anderen Ländern verloren.

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iPhone 6 Plus

(Bild: dpa, Christoph Schmidt)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple darf ein defektes iPhone nicht gegen ein wiederaufbereitetes Modell (“Refurbished”) tauschen, wie ein Gericht im dänischen Glostrup nun entschied. Der Kunde habe die "legitime Erwartung", in Fall eines Defektes ein Neugerät zu erhalten, schreiben die Richter in der Urteilsbegründung. Durch die Verwendung “recycelter Komponenten” könne ein generalüberholtes iPhone aber nicht als neu gelten, dies wirke sich zudem auf den Wiederverkaufswert aus – dabei sei unerheblich ob die Verwendung aufbereiteter Komponenten in Hinblick auf den Umweltschutz von Vorteil sei.

In dem Rechtsstreit geht es um ein iPhone 4, das ein dänischer Kunde im Juni 2011 erworben hatte, diese wurde nach mehreren Beschwerden im November 2012 gegen ein iPhone 4 getauscht, das sich später als "refurbished" erwies, teilte das Gericht mit. Der Käufer hatte sich zuvor bereits an das dänische Consumer Complaints Board gewendet, nachdem Apple weder das ursprünglich defekte iPhone reparieren noch durch ein komplett neues Gerät austauschen wollte.

Eine Experte sagte in dem Fall aus, das generalüberholte iPhone biete zwar das gleiche Aussehen und denselben Nutzen wie ein Neugerät, es habe aber einen niedrigeren Marktwert. Das dänische Consumer Complaints Board entschied, dass der Besitzer deshalb von dem Kaufvertrag zurücktreten kann. Ob Apple nun auch gegen das Urteil des dänischen Gerichtes Einspruch einlegt, bleibt vorerst offen.

In einem ähnlichen Fall hatte im Sommer ein Gericht in den Niederlanden einer Klägerin recht gegeben, die ein neues iPhone 6 Plus als Ersatzgerät in der Garantiezeit forderte. In Südkorea muss Apple defekte iPhones seit mehreren Jahren durch Neugeräte ersetzen – wenn ein Defekt im ersten Monat nach Kauf auftritt. In den USA läuft derzeit eine Sammelklage von Käufern der Zusatzversicherung AppleCare+, diese fordern ebenfalls ein Neugerät ein. (lbe)