Bundesverwaltungsgericht verhandelt gegen Bundesnachrichtendienst

Gegen die massenhafte Überwachung durch den Auslandsgeheimdienst sind erneut Klagen im Bundesverwaltungsgericht anhängig. Der zuständige 6. Senat will am heutigen Mittwoch zunächst mit einem Zwischenurteil klären, ob diese überhaupt zulässig sind.

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Bundesverwaltungsgericht verhandelt gegen Bundesnachrichtendienst

6. Senat des Bundesverwaltungsgericht (Archivbild 2014)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch ab 11 Uhr über zwei Klagen, die sich gegen die Überwachung des E-Mail-Verkehrs sowie die Erfassung von Verbindungsdaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) richten. Kläger im ersten Verfahren ist der Berliner Rechtsanwalt Professor Niko Härting. In einem zweiten, gleichgelagerten Verfahren vertritt er die Organisation Reporter ohne Grenzen.

Beide Klagen richten sich gegen die nach Auffassung der Kläger illegale Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst, für dessen gerichtliche Kontrolle das Bundesverwaltungsgericht in erster und zugleich letzter Instanz zuständig ist. Am heutigen Verhandlungstag will das Gericht zunächst klären, ob die Klagen überhaupt zulässig sind. Denn wer sich gegen eine Maßnahme der Staatsgewalt vor Gericht wehren will, muss darlegen, dass er überhaupt davon betroffen ist.

Kämpft vor Gericht gegen die Überwachung durch den BND: Rechtsanwalt Professor Niko Härting (rechts) 2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Im Falle geheimer Überwachung ist das für Betroffene recht problematisch, da sie ja nicht belegen können, tatsächlich Opfer geheimdienstlicher Spionage zu sein. Aus diesem Grund war eine frühere Klage Härtings im Frühjahr 2014 bereits gescheitert. Der Kläger konnte nach Auffassung der Richter nicht hinreichend beweisen, tatsächlich vom BND überwacht worden zu sein. Einen Beweisantrag zur Vorlage der Liste mit den verwendeten Suchbegriffen lehnte der Senat ab, weil damit auch nicht belegt werden könne, dass E-Mails des Klägers tatsächlich vom BND mitgelesen wurden.

Wie das neue Verfahren nun ausgeht, ist dennoch offen. Denn inzwischen sind durch den NSA-Untersuchungsausschuss und Veröffentlichungen bei Wikileaks weitere Details über die Schnüffeltätigkeit des Bundesnachrichtendienstes bekannt geworden. So erfasst der Dienst wohl auch Millionen von Verbindungsdaten von Kontaktpersonen in einer Verbindungsdatenanalysesystem (VerAS) genannten Datenbank, der es nach Einschätzung von Experten an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehlt und die Untersuchungsausschuss-Zeugen aus dem Dienst selbst als "bereits formell datenschutzrechtswidrig" bezeichnet haben.

Diese neuen Erkenntnisse könnten auch zu einer Neubewertung der Zulässigkeit dagegen gerichteter Klagen führen. Sollten die Richter in einem Zwischenurteil die die Klage für zulässig erklären, müsste in einem weiteren Verfahrensschritt geklärt werden, ob sie auch begründet ist; das heißt, ob die angegeriffenen Überwachungsmaßnahmen im Falle der Kläger rechtswidrig sind. Die Entscheidung des Gerichts wird für den heutigen Nachmittag erwartet, heise online berichtet aus Leipzig über den Gang der Verhandlung und ihren Ausgang (tig)