Kartellamt fordert mehr Verbraucherschutz im Netz

Gegen Abzocke im Internet musste bisher jeder Betroffene allein klagen. Eine geplante Gesetzesreform könnte die Kunden stärken – und das Bundeskartellamt zu einer Verbraucherschutzbehörde in Massenfällen aufwerten.

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Kartellamt fordert mehr Verbraucherschutz im Netz
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Von
  • Rolf Schraa
  • dpa

Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, will Verbraucher gegen Abzocke im Netz besser schützen. "Bisher muss – auch bei Massenproblemen – jeder für sich klagen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Das läuft im Einzelfall gar nicht schlecht, aber man würde mit behördlicher Durchsetzung deutlich mehr erreichen, es hätte mehr Breitenwirkung."

Mundt unterstützt deswegen eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die in Berlin diskutiert wird. Demnach könnte das Kartellamt mit zusätzlichen Befugnissen gegen Massenverstöße vorgehen, Musterverfahren führen oder auch die Rückerstattung widerrechtlicher Gewinne an die Verbraucher anordnen.

Bei der Reform gebe es noch Diskussionsbedarf, sagte Mundt. Die genaue Ausgestaltung sei offen. Es spreche aber sehr viel dafür, die neue Aufgabe wie in vielen anderen europäischen Ländern und den USA bei den Wettbewerbsbehörden anzusiedeln.

Das Bundeskartellamt kann schon jetzt beim Verdacht auf Verbraucher-Nepp im Netz einschreiten. Voraussetzung ist bisher aber, dass das verdächtigte Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat. "Diese zeitaufwendige Prüfung könnte nach den Plänen des Gesetzgebers künftig wegfallen", erklärte Mundt.

Im Frühjahr 2016 hatte die Bonner Behörde ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Prüfung dauere an, man wolle das Verfahren schnell abschließen und arbeite mit Hochdruck daran, sagte Mundt.

Das Amt untersucht, ob der Marktführer bei sozialen Netzwerken seine Marktmacht missbraucht. Die vielen persönlichen Daten in den Nutzerprofilen werden von Facebook für zielgerichtete Werbung vermarktet. Die Nutzungsbedingungen seien für die Teilnehmer aber nur schwer nachzuvollziehen, glaubt das Kartellamt. "Daten haben eine große wirtschaftliche Bedeutung. Werden diese rechtswidrig erhoben, dann kann das bei einem großen Player wie Facebook auch einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen", meinte Mundt. (bo)