Bundesregierung fördert den sicherheitsindustriellen Komplex

Das Bundeskabinett hat einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen, mit dem die zivile Sicherheitsindustrie gestärkt und Kompetenzen mit dem Verteidigungsbereich gebündelt werden sollen. Die "Zivilklausel" steht in Frage.

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Eurofighter der Bundeswehr

(Bild: Geoffrey Lee / Airbus Group<br>)

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Die Bundesregierung will der EU-Kommission nacheifern und den Verbund von Sicherheits- und Rüstungsindustrie sowie Militär, Polizei und Geheimdiensten ausbauen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch ein Strategiepapier befürwortet, dem es dem Titel nach vor allem darum geht, die zivile Sicherheitsindustrie hierzulande zu stärken. Teil des darin umrissenen Zehn-Punkte-Plans ist es aber auch das Unterfangen, Kompetenzen gemeinsam mit dem Verteidigungsbereich zu nutzen und so den sicherheitsindustriellen Komplex zu stärken.

Mit den Ländern, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Hochschulen will die Regierung dazu in einen "ergebnisoffenen Dialog" über sogenannte Zivilklauseln treten. Damit verpflichten sich Bildungsinstitute selbst, nur für zivile Zwecke zu forschen und Interessen von Militär und Rüstungsindustrie außen vor zu lassen. Ausgeschlossen werden soll damit auch, dass "Dual-Use-Technologien" befördert werden, die zivil und militärisch eingesetzt werden können.

Das Kabinett hinterfragt zugleich die "Zweckmäßigkeit der Verwendung von Zivilklauseln im Bankwesen", die derzeit zu verhindern suchen, dass derlei zweischneidige Techniken finanziert werden. Den Vorstoß begründet die Regierung damit, dass "hybride Bedrohungslagen" bedeutsamer würden und die "ehedem klaren Trennlinie zwischen innerer und äußerer Sicherheit" verwischten. Damit glichen sich auch die "Anforderungen an das Fähigkeitsprofil sowohl der inneren Sicherheits- als auch der Streitkräfte" an.

Zwischen Sicherheits- und Wehrtechnik könne so kaum mehr klar unterschieden werden, heißt es in dem Papier. "Cybersicherheitslösungen, der Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen und Explosionsgefahren, autonome unbemannte Systeme, physische Schutzkleidung, Sensorik und Sensordatenfusion oder Lagebilderstellung und -auswertung" seien im zivilen und militärischen Bereich erforderlich. Es sei daher sehr vielversprechend, "Wissen, Fertigkeiten und Erfahrungen" aus beiden Sektoren systematisch zu verknüpfen.

Passend dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch ein 7,5 Millionen Euro schweres "Innovationsprogramm zur Diversifizierung der Verteidigungsindustrie in zivile Sicherheitstechnologien" aufgelegt. Gefördert sollen damit experimentelle Entwicklungsaktivitäten für neuartige Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen an der Grenze zwischen beiden Sektoren. Als besonders bedeutsam gelten dabei "Verbundprojekte", in denen Rüstungsfirmen mit Unternehmen der zivilen Sicherheitsindustrie und Forschungsstätten kooperieren.

Generell unterteilt die Regierung in dem Aktionsplan das Angebot der Sicherheitswirtschaft in die Bereiche einschlägiger Technologien, Dienste und IT-Security. Auch hier sei aber eine Tendenz festzustellen, dass die Segmente zunehmend miteinander verschmelzen würden. Angewendet würden die Angebote insbesondere beim Schutz kritischer Infrastrukturen, des Cyberspace, des Luft-, Welt- und Seeraums, nationaler Grenzen, des urbanen Raums oder gesellschaftlicher Großereignisse.

Weitere Einsatzgebiete seien der Kampf gegen Terrorismus, schwere und organisierte Kriminalität, Wirtschaftsspionage und unterschiedlichen Formen des Extremismus. Sicherheitstechniken würden demnach auch helfen, Naturkatastrophen, Pandemien oder Großunfälle zu bewältigen. Auch im Bereich Geheimschutzes greife der Staat beim Umgang mit Verschlusssachen auf eine Vielzahl von Produkten der zivilen Sicherheitsindustrie zurück.

Die Bestrebungen, die neben dem Wirtschafts- auch das Innenressort federführend vorangetrieben haben, beißen sich allerdings mit einem ebenfalls von der Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebrachten "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte". Hinter diesem steht vor allem das Auswärtige Amt, das sich dabei an einschlägigen Leitprinzipien der Vereinten Nationen orientierte. Mit der Initiative werden erstmals Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen, Menschenrechte nicht zu verletzen, über einheitliche Standards verankert.

Neben Berichtspflichten und einem Beschwerdemechanismus sieht der Plan verschärfte Prüfungen von Anträgen vor, mit denen Exportkreditversicherungen, Direktinvestitionen im Ausland und ungebundene Finanzkredite angeleiert werden. Teils soll das Wirtschaftsministerium in diesem Rahmen etwa auch den Export von Überwachungstechnologien befördert haben, bei dem Deutschland Beobachtern zufolge generell eine wichtige globale Rolle spielt. Ein umfassendes Kontrollverfahren soll dem nun entgegenwirken. Die Organisation LobbyControl sieht in der Entstehungsgeschichte des Plans aber auch ein Lehrstück dafür, wie Unternehmen ein umstrittenes politisches Vorhaben verwässern können. (mho)