Wann lohnen sich Geräteversicherungen und Garantieverlängerungen?

Wer ein Mobilgerät kauft, fürchtet den Verlust des neuen Glanzstücks. Der Einzelhandel nutzt diese Angst und drängt zu Geräteversicherungen oder Garantieverlängerungen. Doch lohnen diese wirklich?

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Wann lohnen sich Geräteversicherungen und Garantieverlängerungen?
Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Urs Mansmann
Inhaltsverzeichnis

Spätestens an der Kasse des Elektronikmarkts muss man sich beim Kauf hochwertiger Elektronik mit der Frage auseinandersetzen, ob man eine Garantieverlängerung oder Versicherung abschließen will. Eine umfassende Beratung darf man dort nicht erwarten: Der Einzelhändler bekommt eine Provision für die Versicherung und wird sie seinen Kunden deshalb auf jeden Fall ans Herz legen.

In Deutschland sind zwei vollkommen unterschiedliche Konzepte zur Absicherung der teuren Stücke verbreitet: Die Garantieverlängerung greift, sobald gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie abgelaufen sind. Sie deckt Material- und Herstellungsfehler ab. Wenn das Gerät kaputtgeht, ohne dass der Anwender damit etwas falsch gemacht hätte, wird das Gerät also kostenlos repariert.

Geräteversicherungen bieten einen viel umfassenderen Schutz. Sie treten ein, wenn dem Gerät durch äußere Einflüsse etwas zustößt. Typischerweise sind Stürze, Wasser und Bruchschäden versichert, allerdings empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen in diesen Punkten genau zu studieren. Nur ausdrücklich aufgeführte Schadensursachen fallen unter das versicherte Risiko. Diese Bedingungen legen Versicherungen stets kleinlich aus.

Diebstahlschutz gibt es oft nur gegen Aufpreis und unter strengen Auflagen. So dürfen beispielsweise teure Geräte nicht in Außentaschen der Kleidung getragen werden, wo sie leichte Beute für Taschendiebe sind. Geht es um den Punkt „Diebstahl“, findet man die Aufforderung „immer gut drauf aufpassen“ elegant juristisch verklausuliert in so manchem Kleingedruckten.

Wer nicht aufpasst und das Gerät beispielsweise im Café liegen lässt, bleibt auf dem Schaden sitzen. Die meisten Versicherer schließen in einem solchen Fall ausdrücklich die Haftung aus.

Anders sieht es bei Feuchtigkeitsschäden aus. Da spielt es eine entscheidende Rolle, wie die Feuchtigkeit ins Gerät gelangt ist. Ob man einen Kaffee aufs neue Smartphone geschüttet hat, ob sich Kondenswasser beim Übergang von der Kälte in die Wärme gebildet hat, ob man das Gerät bei einem Gewitterguss auf dem Gartentisch liegen ließ, ob es in die Toilette gefallen ist oder ob es bei Hochwasser oder einem Rohrbruch unter Wasser geriet, ist für den Versicherer ein entscheidender Unterschied.

Schäden durch Witterung und Kondenswasser sind häufig ausdrücklich ausgeschlossen. Oft werden Feuchtigkeitsschäden nur in Sonderfällen übernommen, etwa infolge von Gebäudeschäden oder durch „Leitungswasser“, vulgo Rohrbruch. Der verschüttete Kaffee lässt sich aus Kundensicht unter „Ungeschicklichkeit“ oder „Unfall“ subsumieren, könnte von der Versicherung aber mit dem Gegenargument „Feuchtigkeitsschaden“ gekontert werden.

Mitunter wirken die Ausschlüsse sehr willkürlich. So ist bei einigen Versicherungen der Diebstahl aus Fahrzeugen zwischen 22 und 6 Uhr nicht versichert. Andere Versicherer ersetzen einen Diebstahlschaden ohne zeitliche Grenzen, verlangen vom Kunden aber, dass er potenzielle Diebesbeute nicht von außen sichtbar im Auto verstaut. Werden Smartphone oder Navi aus dem Kofferraum oder Handschuhfach eines verschlossenen Autos entwendet, zahlen die meisten Versicherer, sofern man eine Diebstahlversicherung abgeschlossen hat.

Spiderapp auf dem Smartphone: Sofern man nicht grob fahrlässig gehandelt hat, ersetzt die meisten Geräteversicherungen den Glasbruch.

Kleine Schrammen und sonstige Schönheitsfehler sind stets von der Haftung ausgenommen. Verkratzte Cover zahlt keine Versicherung. Erst wenn das Gerät in seiner Funktion beeinträchtigt ist, beispielsweise bei einem gesprungenen Display, wird es zum Versicherungsfall.

Versicherungen haften grundsätzlich nur in vollem Umfang, wenn der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Wer beim Hantieren mit dem Gerät jede Vorsicht außer Acht lässt, darf allenfalls mit einer Teilregulierung des Schadens rechnen.

Auch sonst gilt die Schadensminderungspflicht. Fällt das Gerät ins Wasser, sollte man zumindest den Versuch unternehmen, es zu retten, indem man den Akku entnimmt und das Gerät gründlich trocknet, bevor man es wieder in Betrieb nimmt. Allerdings muss man sich nicht in Gefahr bringen. Einem Gerät, das in einen See oder Fluss fällt, muss man nicht hinterherspringen. Wird das Gerät gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei Pflicht.

Eine Geräteversicherung ist im Vergleich zum Wert des Geräts eine relativ teure Sache. Versicherungen sind knallhart kalkulierende Wirtschaftsunternehmen, die Gewinn machen wollen. Natürlich kann der eine oder andere Kunde der Versuchung nicht widerstehen, sich ein neues Gerät bezahlen zu lassen und führt den Versicherungsfall mehr oder weniger absichtlich herbei. All das bezahlen Sie mit Ihrer Prämie mit.

Die wichtigste Einschränkung betrifft den Zeitwert des Geräts. Hier nehmen die Versicherer gerne Abzüge vor, die mitunter drastisch ausfallen. Bei Totalschäden erstattete ein Versicherer gerade einmal die Hälfte des Kaufpreises. Ab dem dritten Jahr kam ein weiterer Abzug von 10 Prozent pro Jahr hinzu. Rechnet man Beiträge und Erstattung für ein 300-Euro-Smartphone und eine Versicherungsdauer von drei Jahren durch, bezahlten Kunden eine Prämie 162 Euro, um im Falle eines Totalschadens maximal 150 Euro zurückzuerhalten – ein schlechtes Geschäft.

An der Ladenkasse oder im Online-Shop verkaufen sich Versicherungen mit Vertragsbindung und monatlichen Gebühren eher schlecht. Hier bieten die Versicherer meist Pauschalpakete an, die im Vergleich zu den monatlich abgerechneten Policen deutlich günstiger ausfallen.

Bei der Form der Entschädigung lohnt sich ein zweiter Blick, denn hier lauert eine weitere Falle. Erstattet der Versicherer den Kaufpreis oder wenigstens einen ordentlichen Teil davon, kann der Kunde diesen einstreichen und damit tun, was immer ihm beliebt. Oft aber verlangen die Versicherer einen Nachweis darüber, dass man ein neues Gerät gekauft hat; sie leisten lediglich einen Zuschuss zum Neukauf.

Noch schlimmer für den Kunden ist es, wenn sich der Versicherer den Austausch des Gerätes vorbehält. Wer vor zwei Jahren ein 300-Euro-Smartphone erworben hat, bekommt bei einem Schadensfall womöglich nur ein Smartphone der aktuellen 200-Euro- Klasse, die auf dem Papier die gleichen Leistungsmerkmale aufweist.

Ob die Kamera des neuen Geräts bei gleicher Megapixel-Zahl schlechtere Bilder macht als die des alten, interessiert den Versicherer weniger, solange die technischen Rahmendaten stimmen. Was ein „Gerät gleicher Art und Güte“ ist, oder ein „gleichwertiges Gerät“, lässt viel Spielraum für Diskussionen. Natürlich kann man einem iPhone- Nutzer kein Android-Gerät unterjubeln, aber bei Android-Smartphones ist die Auswahl groß.

Michael Wortberg, Referent für Versicherungsfragen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät: „Policen, die keine Geld-, sondern Sachleistungen bieten, sollte man meiden wie der Teufel das Weihwasser. Der Ärger ist da schon fast vorprogrammiert.“

Anders als bei einer Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung ist das abzudeckende Risiko für ein Elektrogerät klein. „All diese Verträge sind reine Luxusversicherungen“, sagt Experte Wortberg. „Niemand stürzt in den Ruin, wenn das Gerät weg ist. Meiner Meinung nach ist es besser, das Geld einfach auf die hohe Kante zu legen. Dann gibt es auch keine Diskussion über das Neugerät.“ Bei länger laufenden Versicherungen rät Wortberg, „von vorneherein genau zu kalkulieren, ab wann man den Vertrag kündigt, weil er unrentabel wird.“

Womöglich ist eine eigene Handy-Versicherung nicht einmal nötig. Viele Hausratversicherungen decken den Verlust des Handys unter bestimmten Umständen ab, beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl. Wer bereits gut versichert ist, kann sich den zusätzlichen Schutz des Smartphones also sparen.

Auf keinen Fall sollte man solche Versicherungen unter Zeitdruck im Laden abschließen. Wenn Sie nicht in die Falle tappen wollen, kommen Sie nicht umhin, das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen – nur dann können Sie entscheiden, ob Sie ohne Versicherung letztlich nicht günstiger fahren.

Weitere Informationen liefert c't in der aktuellen Ausgabe 3/2018. Dort finden Sie eine

  • Übersicht über Geräteversicherungen für Smartphones und Tablets

(uma)