US-Regierung brandmarkt Youtube-mp3 als "berüchtigten Pirateriemarkt"

Der US-Handelsbeauftragte Michael Froman hat neben The Pirate Bay, 4Shared oder Uploaded.net erstmals auch die in Deutschland betriebene Seite Youtube-mp3 als rechtsverletzenden Streamripping-Dienst auf die schwarze Liste gesetzt.

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US-Regierung brandmarkt Youtube-mp3 als "berüchtigten Pirateriemarkt"

Ausschnitt aus der Website youtube-mp3.org

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Am Donnerstag hat der US-Handelsbeauftragte Michael Froman seinen weltweiten Bericht über "berüchtigte Pirateriemärkte" veröffentlicht. Erstmals in der sechsjährigen Geschichte des Instruments taucht darin mit Youtube-mp3.org eine in Deutschland betriebene Webseite auf. Sie stehe stellvertretend für die "wachsende Bedrohung", die Streamripper "für Musiker, Plattenlabels und digitale Musikvertriebsmodelle" darstelle. Mit 4,8 Milliarden Besuchen im vorigen Jahr entfielen rund 40 Prozent in diesem Bereich auf das Portal. Die Musikindustrie schätze, dass der Hannoveraner Betreiber Philip Matesanz darüber pro Monat mit Werbung hunderttausende US-Dollar einnehme.

Mit der schwarzen Liste will die US-Regierung Druck auf die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft ausüben, gegen die aufgeführten Plattformen rechtlich vorzugehen oder sie finanziell auszutrocknen. Streamripping beschreibt Froman als eine "unautorisierte Handlung", mit der eine Datei von einer lizenzierten Streaming-Seite wie YouTube in eine wiederum nicht genehmigte Kopie umgewandelt werde, die sich herunterladen und weitervertreiben lasse. Fast 30 Prozent der Internetnutzer hätten solcherlei schon genutzt und digitale Rechtekontrollsysteme umgangen, womit das Hoffnungspflänzchen der Streaming-Umsätze gleich wieder ausgetrocknet werden könnte.

Im September verklagten Verbände der Musikindustrie die hinter Youtube-mp3 stehende Firma bereits in Kalifornien. 2014 hatte Matesanz eine einstweilige Verfügung gegen den Bundesverband Musikindustrie (BVMI) erwirkt, nachdem dieser Firmen aufgefordert hatte, keine Werbung auf der Seite zu schalten. Ein von dem Betreiber in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Dienst mit dem deutschen Urheberrecht vereinbar sei, da dieses Privatkopien gestatte. Auch mit dem YouTube-Eigner Google lag er bereits im Clinch.

Auf Fromans Übersicht finden sich sonst hauptsächlich Portale und Sharehoster, die in China, der Ukraine, Russland oder karibischen Inseln beheimatet sind. Neben 4Shared.com, Extratorrent, Putlocker.ch, Rutracker.org, Taobao.com, dem russischen sozialen Netzwerk VK.com oder dem von einer Schweizer Firma in den Niederlanden gehosteten Uploaded.net hat der Handelsbeauftragte auch The Pirate Bay wieder in das Verzeichnis mit aufgenommen. Die wohl bekannteste Trackerseite habe "leider nur kurz pausiert", begründet er diesen Schritt. Ihr komme symbolische Bedeutung zu, da deren Betreiber zahlreichen Aktionen von Strafverfolgern aus aller Welt und rechtlichen Schlachten trotzten und bewusst für illegale Downloads würben.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat den Bericht scharf kritisiert, da die US-Regierungsstelle Recht einseitig durchsetzen wolle und weit übers Ziel hinausschieße. Streamripping sei in vielen Fällen vollkommen rechtmäßig. Über YouTube seien tausende Videos mit Tonspuren verfügbar, die unter freien Lizenzen wie Creative Commons stünden oder gar nicht urheberrechtlich geschützt seien. Zudem dürften spezielle Nutzerrechte nicht aus den Augen verloren werden, die es etwa erlaubten, ein selbstproduziertes Video in eine MP3-Datei umzuwandeln und beispielsweise in einen eigenen Podcast einzubauen.

Plattformen wie 4Shared befinden sich laut der EFF ebenfalls zu Unrecht auf der Liste, da sie von den Haftungsprivilegien für Portale mit nutzergenerierten Inhalten profitierten und sogar ähnlich wie YouTube umstrittene automatische Systeme zur Suche nach und Blockade von illegal hochgeladenen Inhalten eingerichtet hätten. Die ebenfalls aufgeführten Online-Bibliotheken Bookfi und Library Genesis sehen die Bürgerrechtler als Kämpfer für "Guerilla Open Access", die vor allem wissenschaftliche, großteils mit Steuergeldern finanzierte Werke der Öffentlichkeit zugänglich machten. Registrierungsstellen für Webadressen wie Domainers Choice hätten in dem Bericht zudem gar nichts verloren, da sie selbst keine Inhalte vorhielten. (anw)