FaceTime am Steuer: Klage gegen Apple nach tödlichem Autounfall

Eine US-Familie hat Apple wegen “grober Fahrlässigkeit” auf Schadenersatz verklagt: Der iPhone-Hersteller sperrt FaceTime nicht für die Nutzung im Straßenverkehr, so der Vorwurf – obwohl sich das Unternehmen die Technik bereits schützen ließ.

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FaceTime
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Eine in einen schweren Autounfall verwickelte US-Familie sieht Apple als mitschuldig und ist nun gegen den Konzern vor Gericht gezogen: Der iPhone-Hersteller habe es versäumt, die Nutzung des Videotelefoniedienstes FaceTime im Fahrzeug automatisch zu unterdrücken – obwohl Apple bereits ein Patent auf eine entsprechende Technik erhalten hat. Auch warne die FaceTime-App den Nutzer nicht vor der Verwendung im Straßenverkehr. Diese Versäumnisse stellen eine “grobe Fahrlässigkeit” dar und seien ein “substantieller Faktor” für die Verletzungen der Kläger und den Tod einer Angehörigen.

Der Unfallversursacher war Ende 2014 mit hoher Geschwindigkeit im Stauende auf das Auto der Familie aufgefahren – er sei durch ein FaceTime-Videotelefonat abgelenkt gewesen, wie er der Polizei erklärte, die die offene App noch auf dem iPhone im Fahrzeug vorfand, führt die Klage aus. Bei dem Unfall wurden mehrere Mitglieder der Familie schwer verletzt, die fünfjährige Tochter kam zu Tode.

Apple habe es unterlassen, die sicherere – im Patent beschriebene – Technik zu implementieren und damit die Verwendung von FaceTime im Fahrzeug zu unterbinden, obwohl sich das Unternehmens des Risikos bewusst war, argumentieren die Kläger. Das von Apple verkaufte iPhone sei deswegen ab Werk “defekt”.

Das 2008 eingereichte und 2014 erteilte Apple-Patent beschreibt eine Software-Sperre, um Unfälle durch Ablenkung am Steuer zu verhindern – etwa auch durch das Verfassen von Textnachrichten. Die Technik soll bestimmte iPhone-Funktionen automatisch abschalten, wenn die Fortbewegung in einem Auto erkannt wird. Eine zusätzliche Bildüberprüfung der Umgebung stelle sicher, dass dies nur für den Fahrer gilt, führt Apple in der Patentschrift an, Mitfahrer können weiterhin Nachrichten verschicken.

Die Klage (16CV-304364) wurde am 23. Dezember vor dem Superior Court of the State of California eingereicht. (lbe)