VoiceStream-Werbung im Visier von Verbraucher-SchĂĽtzern

Das "Better Business Bureau" verdächtigt VoiceStream, Mobilfunk-Kunden durch unlautere Werbung hinters Licht zu führen.

vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Daniel LĂĽders

Eine Organisation fĂĽr Verbraucherschutz und lauteren Wettbewerb, das Better Business Bureau (BBB) lieĂź am gestrigen Mittwoch verlauten, es bestehe der Verdacht, dass VoiceStream seine Kunden durch unlautere Werbung hinters Licht fĂĽhre. Bei der inkriminierten Werbung des Unternehmens, dessen Ăśbernahme durch die Telekom bevorsteht, handle es sich um einen Bildausschnitt der so genannten "Tri-State"-Area, die die US-Bundesstaaten New York, New Jersey, und Conneticut umfasst. Eine Bildunterschrift verspricht Kunden volles Roaming in diesem Gebiet. Nur eine kleingedruckte FuĂźnote macht darauf aufmerksam, dass dieser Dienst zu den angegebenen Preisen nur innerhalb des VoiceStream-Netzes zur VerfĂĽgung steht, das dieses Gebiet gar nicht vollends abdeckt.

Das BBB spricht von einem bewußten Täuschungsversuch der Firma gegenüber seinen Kunden. Für den normalen Verbraucher sei die Angebotsbeschränkung nicht klar ersichtlich, weshalb man durchaus daran denke, rechtliche Schritte gegen die Werbung einzuleiten, so ein Sprecher der Organisation.

VoiceStream selbst ergriff bereits MaĂźnahmen, um einer Klage zuvor zu kommen. Mittlerweile wurde der Schriftgrad des kleingedruckten Textes von 4 auf 7 Punkt heraufgesetz. Gleichzeitig wurde der Satz hinzugefĂĽgt: "Karte entspricht nicht dem aktuellen Netzausbau". Zu einer Stellungnahme bezĂĽglich dieses Schrittes war VoiceStream jedoch bis dato nicht bereit.

Trotz dieser "Ausbesserungen" ist das BBB aber immer noch der Meinung, dem Kunden werde der falsche Eindruck vermittelt, er könne im ganzen, auf der Karte dargestellten Gebiet den Dienst in vollem Umfang zu den angegebenen Preisen nutzen. Aus diesem Grund wurde die Beschwerde jetzt an die Federal Communications Commission (FCC) und die Federal Trade Commission (FTC) weitergeleitet, die nun eine Entscheidung darüber treffen müssen ob die Anzeige gegen das Wettbewerbsrecht verstößt oder nicht. (dal)