Amazon: Zur Drohnenlieferung ein fliegendes Warenhaus

Amazon hat in den USA ein Patent auf fliegende Warenhäuser erhalten. Luftschiffe sollen Waren vorhalten, die dann von Drohnen stante pede direkt zum Kunden geliefert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 209 Kommentare lesen
Amazon: Zur Drohnenlieferung ein fliegendes Warenhaus

(Bild: United States Patent 9.305.280)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Dr. Oliver Diedrich

In Großbritannien hat Amazon gerade die erste Bestellung per Drohne ausgeliefert, aber der E-Commerce-Gigant denkt offenbar schon weiter: Im April 2016 hat Amazon in den USA ein Patent auf ein fliegendes Warenlager erhalten. Die Patentschrift, die jetzt veröffentlicht wurde, beschreibt ein "Airborne fulfillment center" (AFC), aus dem unbemannte Drohnen Bestellungen ausliefern.

So stellt sich Amazon den Betrieb seiner fliegenden Warenhäuser vor.

(Bild: United States Patent 9.305.280)

Für den Nachschub zu dem Warenlager, das man sich als großes Luftschiff auf konstanter Flughöhe vorstellt, sollen kleinere Luftschiffe als Shuttles sorgen. Kommt eine Bestellung aus der Gegend rein, über der sich das AFC befindet und die das Warenlager erfüllen kann, bringt eine Drohne die Ware direkt zum Kunden.

Ein Vorteil des Konzepts laut Amazon: Die Drohnen benötigen kaum Energie, um ihr Ziel zu erreichen – sie müssen ja lediglich von dem Luftschiff zum Ziel auf dem Boden absteigen und sollen den größten Teil des Weges im Gleitflug erledigen. Zurück zum AFC kommen sie mit den Transportluftschiffen, die auch das Warenlager auffüllen.

Zudem könnte man die fliegenden Warenlager je nach Bedarf mit Waren bestücken und an Stellen manövrieren, wo eine besonders hohe Nachfrage nach bestimmten Produkten erwartet wird. Das System könnte auch leicht verderbliche Produkte wie Nahrungsmittel ausliefern. Spezielle Werbung soll Amazon-Kunden über den Warenbestand informieren, wenn sich ein AFC über ihnen befindet.

Siehe dazu auch:

(odi)