BND-Lizenz zur Netzüberwachung im NSA-Stil ist in Kraft

Seit Silvester darf der BND offiziell Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschöpfen, ein halbes Jahr lang auf Vorrat speichern und mit Dritten austauschen.

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BND-Lizenz zur Netzüberwachung im NSA-Stil ist in Kraft

(Bild: dpa, Stephan Jansen/Archiv)

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist seit Silvester mit umfangreichen neuen Überwachungsbefugnissen ausgerüstet. Das Gesetz zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung war zwischen den Jahren im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.

Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt.

Bislang gingen die Geheimdienstler auf Basis wackeliger juristischer "Theorien" Marke Eigenbau an den De-Cix oder mit der Operation Eikonal an Leitungen der Deutschen Telekom heran, um dort im großen Stil Daten abzuschöpfen. Jetzt müssen sie rechtlich gesehen kein schlechtes Gewissen mehr haben, selbst wenn sie "die Gesamtheit von Übertragungssystemen" von Providern überwachen. Die bisherige Grenze, wonach der BND nicht mehr als 20 Prozent der gesamten Leitungskapazität abgreifen durfte, ist gefallen. Zur Begründung heißt es, dass die Behörde aufgrund "begrenzter personeller und sachlicher Kapazitäten" ohnehin nicht flächendeckend spionieren könne.

Prinzipiell hat der Gesetzgeber dem Geheimdienst trotzdem den Weg zur Netzüberwachung im NSA-Stil eröffnet und die bereits zuvor angewendeten, mehr als fraglichen Praktiken dafür legalisiert. Das BND-Treiben war mit den Snowden-Enthüllungen und der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags publik geworden. Dessen Ergebnisbericht, der vor den Wahlen im Herbst einschließlich Empfehlungen veröffentlicht werden soll, wollte Schwarz-Rot offenbar angesichts des bereits deutlich zutage getretenen "Graubereichs" nicht abwarten.

Die neuen BND-Befugnisse greifen, wenn der Geheimdienst mit den Daten "frühzeitig Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen" könnte. Der BND darf zudem etwa an Netze heran, um die "Handlungsfähigkeit" der Nation sowie die Cybersicherheit zu wahren oder "sonstige Erkenntnisse" von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu erlangen.

Informationen über Bundesbürger muss die Behörde herausfiltern. Angehörige von EU-Staaten darf der BND gezielt ins Visier nehmen, wenn etwa Gefahren eines bewaffneten Angriffs oder eines internationalen terroristischen Anschlags hierzulande sowie Proliferation, Geldwäsche oder andere Straftaten organisierter Kriminalität drohen. Wirtschaftsspionage wird untersagt.

Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshof zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert.

Die Bundesregierung bezeichnete das Instrument der "strategischen" Telekommunikationsüberwachung mittels schwer im Blick zu behaltenden Selektoren am Freitag als "wesentlich" für die BND-Arbeit. Diese Überwachung werde nun vom Bundeskanzleramt angeordnet und von einem neuen, "unabhängigen Gremium" überprüft. Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International und Bürgerrechtler sowie die Internetwirtschaft klagen aber bereits gegen den "Datenstaubsauger" und die De-Cix-Bespitzelung. Auch gegen das neue Gesetz sind Verfassungsbeschwerden programmiert; unter anderem Mitglieder der FDP und der Grünen wollten diesen Weg nach Karlsruhe beschreiten. (anw)