Neues italienisches Presserecht sorgt für Unruhe im Web
Alle Websites, die Informationen verbreiten, sollen nach dem Presserecht registriert werden.
Der Vorsitzende des katholischen Presseverbandes Unione cattolica stampa italiana, Paolo Scandaletti, setzte sich schon des längeren für eine Veränderung des Presserechts ein. Man müsse sich einstweilen darauf einigen, meint Scandaletti, "dass sich Websites, die Informationen verbreiten, mit ihren Verantwortlichen wie andere Pressetitel oder Radiosendungen in die Presseregister bei den Gerichtshöfen einschreiben."
Am 21. März 2001 wurde das italienische Presserecht einstimmig geändert. Der neue Text definiert als "prodotto editoriale" ein "Produkt, das entweder auf Papier [...] oder mit den Mitteln der Informationstechnik realisiert wird, und das für die Publikation oder jedenfalls die Verbreitung von Informationen bei der Öffentlichkeit bestimmt ist." Diese Definition dürfte eigentlich auf jede Webseite zutreffen und entspricht der Forderung Scandalettis.
Wer nun sein "prodotto editoriale" erstellen will, muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Da wäre erst einmal ein Direktor zu benennen, der zwangsweise Mitglied in der Journalistenkammer sein muss, die aber nur Journalisten offen steht, die ihre Profession durch Printartikel nachweisen können. Zweitens ist die Registrierung beim örtlichen Gericht erforderlich, und drittens die Entrichtung einer Steuer von über 400 Mark. Kurzum: Hürden, die für so gut wie jede italienische Amateursite den Garaus bedeutet würden.
Der Aufschrei der Entrüstung war natürlich groß: Nicht gut für ein Parlament, das im Wahlkampf steht. Vannino Chiti, der Vater des Gesetzes, sagt jetzt, die Gesetzgebung habe doch nur bezweckt, Onlinejournalisten genau dieselben Privilegien zukommen lassen zu können wie den Journalisten von Printmedien. Eine endgültige Klärung aber können nur die Ausführungsbestimmungen verschaffen, die bislang immer noch fehlen.
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