Kommentar: Unerlaubte Ausweiskopien – niemanden kümmert's

Das Verlangen von Ausweiskopien greift um sich – begünstigt durch ein Gesetz, das keiner so richtig versteht. Und die darin verankerten harten Strafen fordert auch niemand ein. Redakteur Michael Link kann da nur den Kopf schütteln.

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Elektronischer Personalausweis
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Michael Link

"Schicken Sie uns bitte eine Ausweiskopie!" So heißt es oft bei Mietangeboten in Immobilienportalen oder bei Auskunfteien. Auch Facebook-Nutzer mit ungewöhnlichen Namen sehen sich dieser Aufforderung wiederholt ausgesetzt. Viele Nutzer haben ein flaues Gefühl dabei, denn angeblich sind Ausweiskopien verboten. Selbst Juristen hören nicht auf, das angebliche Kopierverbot zu verteidigen. Doch wer sich deshalb dem Verlangen verschließt, hat auf jeden Fall das Nachsehen: Der Besichtigungstermin platzt, man bekommt keine Selbstauskunft oder fliegt aus Facebook raus.

Vertrackte Situation, und der Gesetzgeber ist schuld daran: Denn das Personalausweisgesetz und die zugehörige Verordnung sind zu wolkig abgefasst. Weder Verbraucher noch Anbieter erkennen, wie eng die Randbedingungen für legale Ausweiskopien gesteckt sind und tappen schnell in die Falle. Doch während Menschen, die ihren Ausweis einscannen und farbig ausdrucken, schnell wegen Urkundenfälschung vorm Kadi landen, müssen Firmen, die ihren Kunden die Pistole auf die Brust setzen und eine Kopie fordern, keine Strafen fürchten.

Ein Kommentar von Michael Link

Michael Link, c't-Redakteur, gebürtiger Rheinländer, testet gern, was mit Funk und Wearables zu tun hat. Ansonsten ist er leidenschaftlicher Taucher (auch als Lehrer), Funkamateur, Rennrad- und Mountainbike-Fahrer.

Obwohl das Gesetz Bußgelder in Schwindel erregender Höhe vorsieht – bis zu 300.000 Euro für bestimmte Verstöße – ist kein einziger Fall bekannt, bei dem eine Firma tatsächlich dafür bluten musste. Das ist der eigentliche Skandal. Denn so kann man sich als Verbraucher kaum gegen das überbordende Verlangen nach Ausweiskopien wehren. Um so schlimmer ist, dass beispielsweise Immobilienportale beim Kopierwettbewerb beide Augen zudrücken, statt Angebote abzulehnen, die eine Ausweiskopie verlangen.

Klar, Ausweiskopien sind nicht grundsätzlich verboten, wie das Bundesinnenministerium jüngst in einer Stellungnahme auf eine Anfrage von Datenschutz-Anwälten klar stellte. Klar geregelt ist es bei Telekommunikations-Anbietern, Banken und den Führerschein-Behörden. Die dürfen Ausweise ohne wenn und aber kopieren.

Damit hört es aber schon auf: Wenn der Ausweis nur zum Feststellen der Identität nötig ist – zum Beispiel beim Autovermieter oder beim Abschluss eines Vertrages im Fitness-Studio – dann sind Kopien nicht erlaubt. Wichtig: Wer die Kopie macht, muss sie deutlich als Kopie kennzeichnen. Und: Daten, die nicht zum Identifizieren nötig sind, sollen geschwärzt werden. Der Gesetzgeber meint damit die aufgedruckten Zugangs- und Seriennummern. Wer die Kopie verlangt, muss darauf hinweisen. Sobald der Empfänger sie nicht mehr braucht, muss er sie vernichten.

Die wichtigste Klausel ist – wie der Name schon andeutet – derartig verklausuliert, dass Laien sie kaum richtig deuten. Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach dem Personalausweisgesetz unzulässig. Klartext: Das Scannen und Speichern des Persos ist definitiv verboten. Hierzu gab es auch bereits einen Fall vor Gericht.

Dass selbst Juristen bei ganz einfachen Frage wie der nach der Zulässigkeit von Ausweiskopien zweifeln, was im Gesetz wirklich drin steht, gibt zu denken. Bessere Formulierungen tun Not. Und noch einen Vorschlag: Nerviges Fragen nach unzulässigen Ausweiskopien sollte ähnlich abmahnfähig sein wie Urheberrechtsverstöße. Diesmal träfe es die Richtigen. (mil) /

[Update: 23.05.2018]: Mitte Juli 2017 wurde § 20 Personalausweisgesetz und § 18 Passgesetz geändert. Demnach sind Kopien in vielen Fällen nun erlaubt. Im Kern: Nur der Ausweisinhaber selbst darf die Kopie (auch Fotografie, Scan) anfertigen und sie muss als Kopie klar erkennbar sein. Selbst dann darf nur er selbst die Kopie an einen Dritten weitergeben (dieser aber nicht an weitere) und für eine Weiterverarbeitung der Ausweisdaten ist eine Einwilligung des Ausweisinhabers nötig, soweit sie überhaupt zulässig ist. (mil) (axk)