Bericht: Regierung über härteres Vorgehen gegen Hasskommentare einig

Die Regierungskoalition plant einem Zeitungsbericht zufolge eine leicht zugängliche Beschwerdestelle sowie enge Löschfristen für sogenannte "Hasskommentare".

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Bericht: Regierung über härteres Vorgehen gegen Hasskommentare einig

(Bild: Volker Kauder)

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  • dpa

CDU/CSU und SPD haben sich nach einem Zeitungsbericht über ein schärferes Vorgehen gegen Hasskommentare und gefälschten Nachrichten in sozialen Medien verständigt. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf ein Gespräch zwischen Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Die Koalition will demnach künftig darauf bestehen, dass Facebook, Twitter und andere Plattformen leicht zugängliche Beschwerdestellen unterhalten und innerhalb von 24 Stunden reagieren. Sonst drohe ihnen eine empfindliche Strafzahlung. "Das Bußgeld muss wirken und im Zweifel auch weh tun", sagte Kauder der Zeitung.

Facebook und andere Plattformen seien ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu wenig nachgekommen, Hasskommentare und gefälschte Nachrichten mit verleumderischem Charakter zu löschen. Deshalb müsse nun nachjustiert und die Einhaltung klarer Fristen verlangt werden. "Wir erwarten, dass sich die Löschpraxis von Facebook deutlich verbessert", sagte Maas der Zeitung.

In den kommenden Wochen werde durch ein externes Monitoring die Praxis des Löschens ausgewertet. "Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden, müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen", betonte der SPD-Politiker.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte derweil in den Zeitungen der Funke Mediengruppe, "eine Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien". Die Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbare Gewaltandrohung gegenüber Politikern seien "in keiner Weise hinnehmbar". Lammert sagte weiter: "Ich wünsche mir einen konsequenten Umgang mit Hass-Kommentaren. (...) Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen." (hob)