Buchrezensionen im Netz: FAZ legt Rechtsstreit mit Thalia um buch.de bei

Der Rechtsstreit zwischen der FAZ und Thalia um übernommene Buchrezensionen im Online.Shop buch.de ist beendet. Wie die Zeitung mitteilte, hat der Buchhändler eingewilligt, Schadensersatz zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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Buchrezensionen im Netz: FAZ legt Rechtsstreit mit Thalia um buch.de bei
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Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hat nach eigenen Angaben den Rechtsstreit mit der Thalia Bücher GmbH um die Verwendung von FAZ-Rezensionen mit einem Vergleich beendet. Thalia gebe für die ohne Erlaubnis zu Werbezwecken verwendeten Buchbesprechungen auf der Online-Plattform buch.de eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichte sich zu Schadenersatz, teilten die Zeitungsbetreiber am Dienstag mit. Thalia Bücher wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern.

Die FAZ erklärte, die verwendeten Rezensionsauszüge seien urheberrechtlich geschützt und dürften nur gegen eine Lizenzzahlung zu Werbezwecken verwendet werden. Sämtliche Angebote, eine solche Lizenzierung zu regeln, seien aber von buch.de abgelehnt worden. Die Parteien einigten sich demnach nun darauf, dass durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug als fiktive Lizenz zu bezahlen seien. Der Vergleich sei auf "dringendes Anraten" des Landgerichts München zustande gekommen, teilte die Zeitung weiter mit. Die Zeitung hatte gegen den zu Thalia gehörenden Online-Buchhändler Klage erhoben.

Bereits seit Jahren gibt es Rechtsstreitigkeiten um die Verwendung von Rezensionsauszügen auf Internetseiten. 2011 hatten sich die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" gegen das Portal Perlentaucher zumindest in Teilen durchgesetzt. Damals wurde die Verwendung von Auszügen aus Literaturkritiken zwar für zulässig erklärt, aber nur, wenn die Zusammenfassungen selbständige Werke mit ausreichend originellen Formulierungen seien. (mit Material der dpa) / (mho)