USA: Rollstuhl-Fahrer nehmen Uber in die Pflicht

Uber und Lyft verhelfen Menschen mit Behinderungen nicht zum gleichen Beförderungs-Service wie Menschen ohne Behinderungen. Es gibt kaum Fahrzeuge, die E-Rollstühle mitnehmen können. Eine Sammelklage soll das ändern.

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Smybol eines Rolli-Users, der aufsteht

Uber soll in Chicago in vier Jahren nur 14 Passagiere mit E-Rollstuhl befördert haben. Uber meint, niemanden befördert zu haben; es betreibe lediglich eine App.

(Bild: Cory Doctorow CC BY-SA 2.0)

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Menschen mit Behinderungen pochen in den USA gegenüber Uber und Lyft auf ihre Rechte. Die Menschen wollen den gleichen Zugang zu Beförderung, der ihnen nach dem Bundesgesetz Americans with Disabilities Act (ADA) zusteht, auch in der Realität verwirklicht sehen. Bezüglich Blindenhunden hat sich Uber mit dem US-Blindenverband geeinigt: Chauffeure, die Blindenhunde nicht mitnehmen, werden rausgeschmissen. Eine Sammelklage von potenziellen Passagieren mit elektrischen Rollstühlen ist indes weit von einer Einigung entfernt.

AM General baut mit dem MV-1 einen für Rollstuhl-Transport konzipierten PKW in Serie.

(Bild: Mr.choppers CC BY-SA 3.0 )

Die Kläger werfen Uber vor, in Chicago praktisch keine Passagiere mit elektrischen Rollstühlen zu befördern. In vier Jahren seien unter Millionen Fahrten nur 14 registriert worden, die E-Rollstühle mitgenommen haben. Theoretisch gibt es den Dienst UberWAV (Wheelchair Accessible Vehicle, rollstuhltaugliches Fahrzeug), aber buchen kann man diesen Dienst laut Klage praktisch nicht.

Die Sammelklage wurde von einem Behindertenverband und mehreren E-Rolli-Fahrern angestrengt, die kein Uber-Konto haben, aber gerne Uber-Kunden wären. Sie hätten sich mit den Handys anderer Uber-Kunden über das Angebot informiert, und festgestellt, dass in Chicago keine E-Rolli-kompatiblen Uber-Wägen zur Verfügung stünden. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um überhaupt vor einem ordentlichen Gericht klagen zu können.

Inzwischen werden in den USA auch manche Bikesharing-Flotten mit vielfältigeren Modellen bestückt.

(Bild: Zagster)

Denn Uber schließt in seinen Verträgen ordentliche Klagen aus und zwingt zu einem außergerichtlichen Schiedsverfahren. Sobald also jemand ein Konto bei Uber hat, kann er nicht mehr klagen. Mit der Schiedsklausel will das Unternehmen auch den Behindertenverband aus der Klage ausschließen: Ein Teil dessen Mitglieder habe Uber-Konten und sei daher an die Schiedsklausel gebunden. Diesen Teil seiner Mitglieder dürfe der Verband nicht ignorieren, weshalb er gar nicht klagen dürfe. Ohne ihren Verband können sich die einzelnen Kläger das Verfahren wohl nicht leisten.

Außerdem vertritt Uber wie gehabt den Standpunkt, gar keine Beförderungsdienste anzubieten. Es betreibe lediglich eine App, und die sei diskriminierungsfrei zugänglich. Damit tue Uber dem ADA genüge. Das Unternehmen hat die Abweisung der Klage beantragt.

Die Firma Zagster ist für ihre unterschiedlichen Modelle für unterschiedliche Behinderungen bekannt. Hier ein Zweisitzer für einen blinden Beifahrer.

(Bild: Zagster)

Auf dem Jahrestreffen des Transportation Research Boards (TRB) in Washington, DC, warb Ubers Forschungschef Andrew Salzberg um Verständnis: "Wir haben mehr als ein Dutzend Orte in den USA, wo wir [die eine oder andere] Version eines rollstuhltauglichen Dienstes anbieten. Wir erwarten, dass das mehr wird." Er gestand ein, dass Uber-Chauffeure grundsätzlich dem ADA unterliegen. In ein Fahrzeug für E-Rollis zu investieren sei aber "schwierig für Fahrer, die fünf Stunden pro Woche nebenberuflich tätig sind."

Zudem verwies Salzberg auf einen Pilotversuch in Kooperation mit MBTA, dem Öffi-Betreiber in der Region Boston. Dort können ausgewählte Menschen mit Behinderungen unmittelbar über die Uber-App eine Beförderung bestellen. Bisher müssen sie den klassischen Fahrtendienst (Paratransit) in Anspruch nehmen, der einen Tag im Voraus bestellt werden muss. Das macht spontane Lebensgestaltung unmöglich. Selbst der geplante Arztbesuch wird zur stundenlangen Affäre, weil für die am Vortag zu bestellende Rückfahrt die maximal mögliche Wartezeit beim Arzt einkalkuliert werden muss.

Andere Öffi-Betreiber möchten Uber oder Lyft zur Verbesserung des eigenen Angebots heranziehen. In Summit, New Jersey, kann man um zwei Dollar per Uber zum oder vom Bahnhof fahren. Das soll den Bahnhofsparkplatz entlasten, wo ein Tagesparkschein bereits vier Dollar kostet.

Solche Projekte haben jene US-Einrichtung hellhörig werden lassen, die mit der Vertretung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beauftragt ist: Das National Disability Rights Network (NDRN). heise online traf auf dem TRB Kenneth Shiotani, Anwalt des NDRN. Er kämpft dafür, dass die Öffi-Betreiber nur dann Aufträge an Uber und Lyft vergeben, wenn diese auch elektrische Rollstühle und Servicetiere mitnehmen.

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Für Taxis gibt es im US-Bundesrecht eine Ausnahme von der Rollstuhlbeförderungspflicht. Denn 1990 waren keine kompatiblen PKW auf dem Markt. Uber und Lyft wollen aber gerade nicht der Taxi-Regulierung unterliegen, weshalb die Ausnahme für sie beziehungsweise ihre Chauffeure nicht gilt.

Auf lokaler Ebene bestehen bisweilen einschlägige Vorschriften. Konkret in Chicago müssen in Flotten ab 20 Taxis mindestens fünf Prozent der Fahrzeuge elektrische Rollstühle mitnehmen können. Ein Versuch, eine parallele Verordnung für Uber und Lyft zu erlassen, ist gescheitert.

Pennsylvanien schreibt vor, dass es in dem US-Staat ab Juli 70 rollstuhlkompatible Fahrzeuge von Diensten wie Uber und Lyft geben muss. Details, wer das wie umsetzen soll, fehlen allerdings. In Massachusetts wird überlegt, bei Uber/Lyft-Fahrten mit nicht-rollstuhtauglichen Fahrzeugen eine Abgabe einzuheben. Die Einnahmen würden dann in Subventionen für kompatible Uber/Lyft-Fahrzeuge fließen.

Verkehrsforscher, Behördenmitarbeiter und Branchenmitglieder fanden sich vergangene Woche in der US-Hauptstadt zum 96. Jahrestreffen des Transportation Research Board (TRB) ein. Das TRB ist eine Abteilung des Nationalen Forschungsrates (National Research Council), welcher den US-Präsidenten berät. Das Jahrestreffen des TRB ist ein Mammut-Ereignis mit über 800 Sitzungen. Dabei standen mehr als 5000 Präsentationen zu Verkehrsthemen auf dem Programm. (ds)