RegTP hofft auf Fortbestehen der Großhandelsflatrate

Der Präsident der Regulierungsbehörde hofft auch nach der Gerichtsentscheidung auf das Fortbestehen des Angebots einer Großhandelsflatrate der Telekom.

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Von
  • Axel Vahldiek

Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, hofft auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster auf das Fortbestehen des Angebots einer Großhandelsflatrate der Telekom. Kurth wollte sich aber bisher nicht weiter zu dem Urteil äußern. Immerhin sei die Entscheidung nur in dem Eil-, nicht aber im Hauptverfahren gefallen, das weiter offen sei. Die Regulierungsbehörde will nun erst einmal die Entscheidung auswerten, bevor das weitere Vorgehen festgelegt wird. Das Gericht hatte festgelegt, dass die Telekom vorerst keine Großhandelsflatrate anbieten muss, da der Bedarf eines solchen Angebots nicht mehr gegeben sei, weil T-Online sein Flatrate-Angebot eingestellt hat. (axv)