Korruptionsaffäre: Haftbefehl gegen Samsungs De-facto-Chef abgelehnt

Lee Jae Yong, De-facto-Chef von Samsung, bleibt auf freiem Fuß. Ein Gericht schmetterte den Haftbefehl ab, den Ermittler in der Korruptionsaffäre um Südkoreas Präsidentin gestellt hatten.

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Samsung

(Bild: dpa, Yna)

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Samsungs Kronprinz Lee Jae Yong muss erstmal nicht in Haft: Ein Bezirksgericht in Seoul lehnte am Donnerstag den am Montag gegen ihn beantragten Haftbefehl ab, wie die Nachrichtenagentur Yonhap berichtet. Ermittler sehen Lee und die Samsung-Gruppe in die Korruptionsaffäre um Südkoreas Präsidentin Park Geun Hye verstrickt. Im Haftbefehl werden ihm Bestechung, Veruntreuung und Meineid vorgeworfen.

Laut den Ermittlern soll der Samsung-Konzern als Gegenleistung für die Förderung von Unternehmen und Stiftungen einer Vertrauten der Präsidentin politische Unterstützung für die Fusion zweier Firmentöchter erhalten habe. Parks langjährige Freundin Choi Soon Sil ist die Schlüsselfigur in dem Skandal, der Park das Amt kosten könnte. Choi soll unter anderem dank ihrer Beziehungen zu Park Sponsorengelder für ihre Stiftungen eingetrieben und sich persönlich bereichert haben. Lee soll Choi insgesamt 43 Milliarden Won (rund 34 Millionen Euro) gezahlt oder zumindest zugesagt haben.

Das Gericht sagte, es sei zu diesem Zeitpunkt schwierig, eine Begründung für die Verhaftung Lees zu finden. Zentrale Punkte, wie dass Gelder für Gegenleistungen geflossen seien, wären noch Gegenstand von Debatten. Das Team der Sonderermittler zeigt sich enttäuscht, kündigte aber fortlaufende Untersuchungen gegen Samsung an. Weitere Anträge auf Haftbefehl gegen Lee oder Vernehmungen ohne Haft erwäge man ebenfalls.

Der Samsung-Konzern begrüßte hingegen die Entscheidung, wie dpa berichtet. "Wir würdigen die Tatsache, dass ein Sachurteil in diesem Fall ohne die Notwendigkeit einer Verhaftung gefällt werden kann“, hieß es demnach vom Unternehmen. Lee Jae Yong gilt seit dem Herzinfarkt seines Vaters Lee Kun-hee im Jahr 2014 als De-facto-Leiter der Samsung-Gruppe, offiziell ist er stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. (axk)