USA: Keine neuerliche Anhörung über Zugriff auf EU-Rechenzentren

Für Durchsuchungsbefehle zu ausländischen Rechenzentren sind lokale Behörden zuständig, nicht US-Gerichte. Diese Gerichtsentscheidung vom Juli bleibt aufrecht, nachdem ein Antrag auf neuerliche Anhörung knappestmöglich abgewiesen wurde.

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Glaspalast

Microsoft kämpft seit 2014 vor Gericht für die Rechte seiner Kunden. Das Bild zeigt die EU-Zentrales des Unternehmens in Paris.

(Bild: Elekes Andor CC-BY-SA 4.0)

Lesezeit: 2 Min.

Das Hauptgebäude des US-Bundesberufungsgericht des 2. Gerichtsbezirks in New York City

Microsofts juristischer Sieg im Streit um US-Zugriff auf Nutzerdaten außerhalb der USA bleibt aufrecht. Im Juli hatte ein US-Bundesberufungsgericht geurteilt, dass US-Behörden Microsoft nicht dazu zwingen können, Nutzerdaten aus einem europäischen Rechenzentrum herauszugeben. Es handle sich um eine exterritoriale Angelegenheit, die örtlich zuständige Behörden entscheiden müssten. Die Staatsanwaltschaft wollte eine neuerliche Anhörung, ist damit aber nun gescheitert.

Doch die Entscheidung vom Dienstag ist denkbar knapp ausgefallen: Gleich viele Richter waren für eine neuerliche Anhörung, wie dagegen. Die Staatsanwaltschaft hatte um neuerliche Anhörung (Rehearing) oder neuerliche Anhörung vor allen aktiven Richtern des Gerichts (Rehearing en banc) angesucht. Ersteres wird kaum gewährt, doch auch Letzteres ist selten. Die Mehrheit der aktiven Richter des Gerichts muss die neuerliche Anhörung genehmigen.

Von den elf aktiven Richtern des zuständigen US-Bundesberufungsgerichts (2nd Circuit) mussten sich drei Richter aufgrund von Befangenheitsregeln aus dem Verfahren heraushalten. Von den übrigen acht stimmten vier für und vier gegen ein Rehearing en banc. Ein Patt ist keine Mehrheit, womit das Gesuch abgelehnt ist.

Fünf der acht Richter, darunter alle vier, die eine neuerliche Anhörung genehmigen wollten, haben dem Urteil eigene Begründungen ihrer Rechtsansicht angeschlossen. Sie meinen, der US Supreme Court oder der Gesetzgeber solle eingreifen, um der US-Justiz die Macht zu geben, auch auf im Ausland gespeicherte Daten zuzugreifen, wenn das vom Inland aus möglich ist.

Die Staatsanwaltschaft wird sich aller Voraussicht nach nun an den US Supreme Court wenden. Dieser muss das Verfahren aber ebenfalls nicht annehmen. Allerdings reicht dort für die Annahme des Falls schon die Zustimmung von vier Richtern. Der Supreme Court hat seit dem Ableben des konservativen Antonin Scalia nur acht Richter. In Washington wird erwartet, dass US-Präsident Donald Trump kommende Woche einen neunten Richter nominiert. Er muss dann noch vom US-Senat bestätigt werden.

Der Fall heißt Microsoft v. United States und wurde am 2nd Circuit Court of Appeals unter No. 14-2985 verhandelt.

(ds)