Bundestag: E-Signatur oder De-Mail sollen Unterschrift beim Amt vielfach ersetzen

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er das Schriftformerfordernis in der Verwaltung größtenteils zu den Akten legt. Die vorgesehenen elektronischen Alternativen sind aber kaum verbreitet.

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Telekom De-Mail

(Bild: dpa, Ole Spata)

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Ohne weitere Aussprache und nur mit kleinen Änderungen hat der Bundestag am Donnerstag den Regierungsentwurf verabschiedet, mit dem "verzichtbare Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes" abgebaut und das E-Government beflügelt werden sollen. Eine eigenhändige Unterschrift gegenüber dem Amt wird damit künftig in über 460 Rechtsvorschriften, die sich in fast 70 Gesetzen und gut 110 Verordnungen finden, nicht mehr benötigt.

Die schwarz-roten Regierungsfraktionen und die Grünen votierten für die Initiative, die Linken waren dagegen. Wenn auch der Bundesrat der Initiative im Februar zustimmt, kann sie alsbald in Kraft treten.

Der Zwang zur Schriftform entfällt laut dem Entwurf in knapp 50 Rechtsakten ersatzlos. Eine entsprechende Behördenaktivität kann dann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch eingeleitet werden. In rund 420 weiteren Vorschriften wird künftig neben der herkömmlichen Unterschrift ein vergleichbares elektronisches Verfahren zulässig sein. In Frage kommen dafür laut dem umstrittenen E-Government-Gesetz von 2013 qualifizierte elektronische Signatur, die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (eID) oder ein elektronisches Dokument per De-Mail.

Die aufgeführten Alternativen sind nach wie vor kaum verbreitet, sodass sich das Gesetz vorerst in der Praxis nur gering auswirken dürfte. Daneben könnten künftig auch weitere Verfahren für einen "sicheren Identitätsnachweis" als Schriftformersatz zugelassen werden, wofür die Politik aber erst erneut tätig werden müsste.

Prinzipiell soll es mit der Reform etwa möglich werden, die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch zu beantragen oder sich digital über Lärmschutzwälle zu beschweren. Die Palette der geänderten Normenwerke reicht vom Bundesbeamtengesetz über die Auslandsreisekostenverordnung bis hin Luftsicherheits-Schulungsverordnung.

Laut einem Änderungsantrag des federführenden Innenausschusses kann etwa auch dem Antragsteller die Entscheidung darüber, ob eine Unterhaltsleistung gezahlt wird, künftig schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden. Für laufende Ausbildungsverträge sollen die derzeit bestehenden Regeln fortgelten. Wer seinen Wohnsitz an- oder abmelden will, muss zunächst weiter zur Behörde gehen und per Hand unterschreiben. (axk)