Ehemalige Ixos-Manager unter Verdacht des Insider-Handels

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ehemalige Verantwortliche des Softwareunternehmens Ixos.

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  • dpa

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ehemalige Verantwortliche des Softwareunternehmens Ixos wegen Verdachts des Insiderhandels. Wie die Ixos Software AG bestätigte, gebe es Ermittlungen gegen einzelne, bereits aus dem Unternehmen ausgeschiedene Anteilseigner, die Aktienverkäufe getätigt hätten. "Derzeitige Ixos-Vorstände und Mitarbeiter sind davon nicht betroffen", heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. Der Ixos-Kurs sackte am Freitag am Neuen Markt bis zum Handelsschluss um 14,69 Prozent auf 7,55 Euro ab. Konkrete Namen derjenigen, auf die sich die Ermittlungen erstrecken, und deren damalige Funktionen innerhalb des Unternehmens seien Ixos nicht bekannt, da das Unternehmen nicht in die Ermittlungen involviert sei, teilte Ixos weiter mit.

Nach Angaben Financial Times Deutschland hat das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel bestätigt, am 16. Februar gegen mehr als zwei Personen Anzeige erstattet zu haben. Eine Untersuchung der vor einer Börsenpflichtmitteilung vom 31. März vergangenen Jahres getätigten Geschäfte mit Ixos-Aktien habe den Verdacht verbotener Insidergeschäfte bestätigt. "Wir gehen davon aus, dass es im Vorfeld Aktienverkäufe durch mehrere Personen mit Insiderkenntnissen gegeben hat", sagte eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes.

Ende März 2000 hatte Ixos überraschend für das dritte Geschäftsquartal eine erheblichen Verlust angekündigt Daraufhin war der Aktienkurs um mehr als 46 Prozent auf 42 Euro eingebrochen. Vor dieser Verlustwarnung hatten mehrere Altaktionäre Anteile verkauft. Der frühere Vorstand und Mitgründer Hans Strack-Zimmermann räumte dies Wochen später ein. Er habe etwa 300.000 Aktien zu einem Durchschnittspreis von rund 50 Euro abgegeben, sagt er damals. Auch der ehemalige Vorstandssprecher Eberhard Färber und eine Investmentbank hätten Anteile verkauft. Ixos erklärte dazu, das Unternehmen werde auf Anfrage alle ihm bekannten Aktienverkäufe von Mitarbeitern im Vorfeld der Gewinnwarnung gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel offen legen. (dpa) / (jk)