Adblock Plus: Durchsuchungen bei Eyeo

Neben den Büros des Unternehmens wurden auch drei Privatwohnungen durchsucht. Der Vorwurf: Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung.

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Adblock Plus

(Bild: dpa, Andrea Warnecke/Archiv)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Der Streit um den Werbeblocker Adblock Plus geht in eine neue Runde: Zogen Medienhäuser bisher zivilrechtlich gegen Eyeo zu Felde, hat sich nun auch die Kölner Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Am Donnerstag haben Polizeieinheiten die Niederlassungen des Herstellers Eyeo in Köln und Berlin nach Beweisen für gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen durchforstet. Auch drei Privatwohnungen wurden durchsucht.

Die Durchsuchungen gehen nach Angaben von Eyeo-Geschäftsführer Till Faida auf Vorwürfe des Medienkonzern Axel Springer zurück, der sich seit Jahren in einer erbitterten juristischen Auseinandersetzung gegen Adblocker befindet. So hatte Bild Online als erstes großes deutsches Angebot eine dauerhafte Sperre gegen Adblock-Nutzer eingerichtet. Der Verlagskonzern hatte Eyeo nicht nur wie andere Medienhäuser wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht verklagt, sondern auch zahlreiche Parallelverfahren gegen verschiedene Hersteller angestrengt.

Bereits 2015 hatte der Konzern eine Einstweilige Verfügung erreicht, die Eyeo die Veröffentlichung einer Filterregel untersagte, mit der die Adblocker-Sperre bei Bild Online umgangen werden konnte. Das Landgericht Hamburg hatte diese als urheberrechtlich geschützte Zugangssperre eingestuft, die wie der Kopierschutz einer DVD gewerblich nicht umgangen werden darf. In einem weiteren Verfahren hatte Axel Springer eine Einstweilige Verfügung erwirkt, weil durch eine Filterregel auf der von Adblock Plus verwendeten Filterliste Easylist auch redaktionelle Inhalte blockiert worden waren. Auch vor dem Oberlandesgericht Köln erzielte Axel Springer zumindest einen Teilerfolg.

Faida sieht die Durchsuchungen als weiteren Schritt der juristischen Kampagne gegen sein Unternehmen. "Die Eyeo GmbH gewährte Zugang zu allen Informationen und wird mit den Ermittlungsbehörden intensiv zusammenarbeiten, um den Sachverhalt aufzuklären", erklärt er in einem ersten Statement. In der Sache gehe es darum, ob das Unternehmen selbst Filterregeln verbreitet habe, die zur Umgehung der Adblocker-Sperren gedacht waren.

Formell übernimmt Eyeo keine Verantwortung für die Filterlisten wie der Easylist, auf denen Adblock Plus und zahlreiche andere Werbeblocker basieren. Die Liste mit mehreren Tausend Einträgen wird als unkommerzielles Open-Source-Projekt geführt, das unabhängig von der Entwicklung der eigentlichen Browsererweiterung Adblock Plus und weiterer Produkte aus dem Hause Eyeo entwickelt wird.

Das Kalkül des Verlagshauses scheint klar: Würde Axel Springer beim erwarteten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vollumfänglich gegen Eyeo gewinnen, würde zunächst nur einer von vielen Werbeblockern vom Markt verschwinden. Sollte mit Eyeo aber auch Easylist arbeitsunfähig werden, würden auch fast alle anderen Werbeblocker ihre Funktion über kurz oder lang einstellen, bis ein Ersatz geschaffen wurde. Um mit den Änderungen und Umgehungsversuchen der Website-Betreiber Schritt zu halten, müssen die Listen mit mehreren Tausend Einträgen ständig gepflegt werden. So sorgte im Dezember eine zu weit gefasste Filterregel dafür, dass aus redaktionellen Texten auf Spiegel Online ganze Absätze verschwanden.

Für Eyeo kommt das neue Verfahren ungelegen. So versucht das Unternehmen verstärkt Kooperationspartner im Medien- und Werbemarkt zu finden. Doch die auf der Werbemesse dmexco im vergangenen Jahr angekündigte neue Plattform für "nicht nervende Werbung" musste nach dem Boykott von Google AppNexus auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Auch das Projekt Flattr Plus, mit dem Eyeo Gelder direkt an Website-Betreiber und Urheber ausschütten wollte, ist noch nicht an den Start gegangen.

[Update 27.01.2017 – 17:20 Uhr] Wie Axel Springer auf Anfrage von heise online mitgeteilt hat, hat das Medienhaus im vergangenen Jahr sogar zwei Strafanzeigen gegen Eyeo gestellt. Neben der Umgehung der "BildSmart" genannten Adblocker-Sperre wirft der Konzern dem Kölner Unternehmen auch vor, im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem Landgericht Hamburg falsche Angaben gemacht zu haben und zur Falschaussage verleitet zu haben. (axk)