Microsoft erwirkt Verfügung gegen Verbraucherschützer
In der Auseinandersetzung um vollwertige Sicherungskopien von Windows erging eine einstweilige Verfügung gegen Düsseldorfer Verbraucherschützer.
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich das Landgericht München I zugunsten der Firma Microsoft ausgesprochen (Az. 7 O 847/01). Die Verbraucherschützer hatten Mitte Dezember argumentiert, jeder Käufer eines PC mit vorinstallierter Software habe Anspruch auf eine vollständige Sicherungskopie; sie hatten Kunden nahegelegt, mit einem Musterbrief bei ihrem Händler eine frei installierbare Version des Betriebssystems zu verlangen.
Die Verbraucherzentrale NRW musste nun erst einmal ihre Texte zurückziehen und aus dem Internet-Angebot entfernen. Die Verfügung sei, erklärte Jürgen Schröder, der Anwalt der Zentrale, ohne jegliche Begründung und ohne Anhörung erfolgt. Die Richter hätten darauf abgestellt, dass nicht ausreichend kenntlich gemacht worden sei, dass es sich hier um eine "Mindermeinung" handele. Die Verbraucherzentrale prüfe derzeit juristische Gegenmaßnahmen. (fm)