Medienaufseher beanstanden Streaming der Handball-WM

Staatliche Medienwächter rügen, dass die Live-Übertragung der Handball-WM im Netz durch eine Bank einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedurft hätte. An einem Bußgeld kommt das Finanzinstitut aber noch einmal vorbei.

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Medienaufseher bestanden Streaming der Handball-WM

(Bild: DHB/Sascha Klahn)

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Das Live-Streaming von 51 von 88 Spielen der Handball-WM auf der Webseite und dem YouTube-Kanal der Deutschen Kreditbank (DKB) war rechtswidrig. Zu diesem Schluss ist die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten bei ihrer Sitzung am Dienstag in Stuttgart gekommen. Die Übertragung hätte vorab rundfunkrechtlich zugelassen werden müssen, erklärten die Medienaufseher. Sie widersprachen damit der Meinung der DKB, dass ihr Projekt ein anmelde- und zulassungsfreies Telemedium sei.

Der Beschluss der ZAK beruht vor allem darauf, dass bei Spielen mit deutscher Beteiligung, der Eröffnung, den Halbfinalrunden und dem WM-Finale ein von der DKB bereitgestellter deutscher Kommentar, bei den restlichen Livestreams der englische O-Ton des Signalgebers zu hören war. Für die Medienwächter ist mit dieser "journalistisch-redaktionellen Gestaltung" klar, dass die Online-Darbietungen einen "an die Allgemeinheit gerichteten linearen Informations- und Kommunikationsdienst" darstellten und so wie Rundfunk hätten genehmigt werden müssen.

Die DKB kommt trotzdem mit einem blauen Auge davon, ein Bußgeld verhängte die ZAK nicht. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte das Verwaltungsverfahren eingeleitet. Auch die Behörde drückte dabei beide Augen zu. Obwohl sie frühzeitig mutmaßte, dass die Übertragungen voraussichtlich nicht regelkonform sein dürften, gingen die Aufseher von einem "besonderen Einzelfall" aus. Sie verzichteten auch darauf, die offenbar vorliegende "ungenehmigte Rundfunkverbreitung" sofort zu untersagen.

Gut sechs Millionen Fans sollen sich die WM-Spiele per Stream angeschaut haben. Die DKB hatte sich als Sponsor der Handball-Bundesliga die Rechte an Livebildern von dem Sportereignis gesichert, nachdem die katarische Mediengruppe "beIN" das lukrativste Angebot für die Ausstrahlung hierzulande durch ARD und ZDF im Streit über eine weltweit unverschlüsselte Übertragung per Satellit abgelehnt hatte.

Der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider betonte aber, dass die Aufseher künftig weniger milde agieren würden. In einem Wiederholungsfall müsse damit gerechnet werden, "dass ein Angebot schon im Vorfeld untersagt wird". Der Aufseher kündigte zudem an, dass sich die Kommission "angesichts der zunehmenden Fälle von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten in kommenden Fachausschüssen und Sitzungen verstärkt mit diesem Themenkomplex befassen" werde. Hier werde es gegebenenfalls neue Regeln geben müssen. (vbr)