Besserer Datenschutz bei der Strafverfolgung

Eine Entschließung des Europäischen Rats will für Polizei und Justiz strengere Regeln für den Datenschutz einführen.

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In einer Entschließung zur Regelung der Datenverarbeitung im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der Union will der Europäische Rat jetzt übergeordnete Datenschutz-Grundsätze für die Strafverfolgung sichern. Die Entschließung befindet sich noch in der Abstimmungsphase; einen entsprechenden Entwurf, der Telepolis vorliegt, hat die Gruppe "Informationssysteme und Datenschutz" des Rates Anfang März diskutiert. Momentan prüft der Ratsvorsitz die Stellungnahmen der Landesdelegationen.

Europol, das Rechtshilfeabkommen oder das Zollinformationssystem haben die Möglichkeiten zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten über nationale Grenzen hinweg stark erweitert. Geregelt werden sollen mit dem Papier die Befugnisse zum Datensammeln der Strafverfolger im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, der so genannten "Dritten Säule" der Union. Regeln zur Verarbeitung von Daten im privatwirtschaftlichen Bereich hat die Europäische Kommission mit einer entsprechenden Richtlinie bereits 1995 aufgestellt. Auch was die Strafverfolgung anbelangt, sollten personenbezogenen Daten beispielsweise von der Polizei nur für "festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben" und nur für diese Zwecke weiterverarbeitet werden. Personenbezogene Daten sollen in einer Form, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, nicht länger gespeichert werden dürfen als es für zweckdienliche Maßnahmen erforderlich ist.

Doch für Europol, BKA und andere Polizeibehörden hat das Papier in vielen Fällen nur Empfehlungscharakter. Das Recht auf Privatsphäre, heißt es etwa in dem Entwurf, kann eingeschränkt werden, "wenn der Schutz höherrangiger Interessen dies erfordert". Darunter fällt vor allem die Effizienz der Strafverfolgung, die durch die Bürgerrechte nicht behindert werden dürfe.

Mehr in Telepolis: Brüssel an Strafverfolger: Es gibt ein Recht auf Privatsphäre. (Stefan Krempl) / (fr)