Novellierung des BKA-Gesetzes: Elektronische Fußfessel für Gefährder

Mit dem novellierten Gesetz erhält das Bundeskriminalamt die Befugnis, Hausarrest bei einem Gefährder zu verhängen und diesen mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel zu überwachen.

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Novellierung des BKA-Gesetzes: Elektronische Fußfessel für Gefährder

(Bild: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Das Bundeskabinett hat die Neufassung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt beschlossen. Die umfangreichen Gesetzesänderungen waren nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neufassung des Gesetzes im April 2016 für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. Außerdem zog die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem Terror-Anschlag am Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 und segnete einen Katalog gegen terroristische Gefährder ab. Sie kann das BKA künftig unter Hausarrest stellen und dies mit einer elektronischen Fußfessel überwachen, die Alarm schlägt, sobald der Träger das Haus verlässt.

Eigentlich hatte die Bundesregierung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bis Mitte 2018 Zeit, die vermurkste Novellierung des BKA-Gesetzes zu verbessern. Doch nach dem Terrorattentat von Berlin hatte sie es besonders eilig, völlig neue Sachverhalte zu beschließen. So entstand eine Kabinettsvorlage, die nicht nur die rechtlich umstrittene Praxis der Datenspeicherungen und -Löschungen beim Bundeskriminalamt genauer definiert, sondern auch den terroristischen Gefährder.

Gemäß Paragraph 50 des neuen Gesetzes kann das BKA einen Hausarrest für solche Gefährder aussprechen und diesen nach Paragraph 56 mit "technischen Mitteln" überwachen. Als Gefährder gilt eine Person, bei der es "Anhaltspunkte" dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terrorismus begehen könnte oder deren "individuelles Verhalten" es wahrscheinlich macht, dass sie eine solche Straftat plant. Widersetzt sich ein solcher Gefährder dem Hausarrest, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Bei kleineren Verstößen wie bei Versuchen, das "technische Mittel" zu manipulieren, sollen Geldstrafen verhängt werden.

Die Neufassung des BKA-Gesetzes hat den Nachteil, dass das BKA potenzielle Gefährder nur in Einzelfällen überwacht und diese Aufgabe von Länderpolizeien und Landeskriminalämtern wahrgenommen wird. Zur Novellierung des BKA-Gesetzes müssen daher die Bundesländer die Gesetze verbessern, die das Tragen einer Fußfessel regeln. Derzeit tragen deutschlandweit 88 Personen eine Fußfessel von 3M (früher: Elmo-Tech) und werden zentral von Bad Vilbel aus überwacht.

Dabei stehen nicht alle Personen unter Hausarrest, sondern gehen im Rahmen der Bewährungshilfe mit ihr einer geregelten Arbeit nach. Seit dem Beginn der bundesweiten Fußfessel-Überwachung im Jahre 2012 (Hessen startete mit den "Fesseln zur Freiheit" bereits im Jahr 2000) gingen in Bad Vilbel 15.000 Alarmmeldungen ein. In 80 Prozent der Fälle war der Akku leer, was zu einem Telefonanruf beim Träger der Fessel führte. In 739 Fällen musste die Polizei ausrücken.

In der Bundesrepublik werden rund 520 Personen als Gefährder angesehen. Weitere 360 Personen sollen zu ihren Unterstützern gehören und bereit sein, bei Straftaten zu helfen. Nach ersten BKA-Schätzungen könnten 130 hochaktive Personen unter Hausarrest gestellt werden und eine Fußfessel bekommen. Sollten diese Fußfesseln Alarm schlagen, müssten Spezialkräfte nach dem Rechten sehen. (anw)