Steam, Asus, Philips und mehr: Brüssel prüft Praktiken im Internethandel

Die EU-Kommission sieht in mehreren Branchen die Gefahr, dass wettbewerbswidrige Vereinbarungen den freien Online-Handel beeinträchtigen. Deswegen gibt es nun Untersuchungen im Bereich Videospiele, Unterhaltungselektronik und gegen Reiseveranstalter.

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Steam, Asus, Philips und mehr: EU-Kommission prüft Praktiken im Internethandel
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Die EU-Kommission hat verschiedene Unternehmen in Verdacht, den grenzüberschreitenden Handel über das Internet zu behindern. Deswegen hat sie drei voneinander getrennte Kartellverfahren gegen Anbieter von Unterhaltungselektronik, Computerspielen und Reisebuchungen eingeleitet, wie die U-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag mitteilte. Geprüft werden solle, ob die Konzerne gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, "indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten".

Im Bereich Videospiele sollen demnach Vereinbarungen zwischen Valve und den Publishern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax kontrolliert werden. Geklärt werden solle, ob darin vorgesehene Aktivierungsschlüssel für auf der Spieleplattform Steam angebotene Spiele ein Geoblocking als Ziel haben, also dafür sorgen sollen, dass die Spiele jeweils nur in bestimmten Ländern gespielt werden können. Das könnte Verbraucher in unzulässiger Weise daran hindern, Spiele günstiger im EU-Ausland zu kaufen.

Unabhängig davon will die EU-Kommission außerdem prüfen, ob es Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer Onlinehändlern in widerrechtlicher Weise eingeschränkt haben, Preise für Unterhaltungselektronik festzulegen. Weil Händler Software einsetzen, die Preise automatisch anhand der Angebote der Konkurrenz festsetze, könne das weitreichende Auswirkungen auf die Online-Preise haben, befürchtet die EU-Kommission.

Die prüft außerdem, ob die Reiseveranstalter Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI mit der Hotelkette Meliá Vereinbarungen getroffen haben, die Kunden bei der Online-Buchung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes benachteiligen. Der Verdacht sei, dass Kunden deswegen nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt bekämen. Solche Vereinbarungen könnten zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen. (mho)