Bundestagsgutachten: Neue Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist das neue Gesetz, wonach Provider ab Juli anlasslos Metadaten speichern müssen, nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies habe der Europäische Gerichtshof jüngst bekräftigt.

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In einem Gutachten für die Linksfraktion kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu dem Schluss, dass das Ende 2015 in Kraft getretene neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung europarechtlich nicht haltbar ist. Das Normenwerk erfülle nicht die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), "dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist", zitiert die "Mitteldeutsche Zeitung" aus dem Papier.

Demnach beziehen sich die Gutachter auch auf die Ansage der Luxemburger Richter, wonach Ermittler die Verbindungs- und Standortdaten nur beschränkt auf "geografisch eingegrenzte Bereiche" erheben dürfen, also etwa im klar umrissenen Umkreis eines Tatorts. Zudem müssten Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete, Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Maßnahme ausgenommen werden. Der Gesetzgeber hat hier bisher nur geregelt, dass Metadaten dieser Gruppen zunächst teils erhoben, letztlich aber nicht verwertet werden dürfen.

Die Analyse gießt Wasser auf die Mühlen der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, die bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die neuen gesetzlichen Auflagen eingereicht haben. Sie können nun verstärkt darauf bauen, dass schon das Bundesverfassungsgericht erneut die Vorgaben kippt – anderenfalls stünde der Gang zum EuGH an. Die Luxemburger Richter hatten schon im April 2014 die EU-Richtlinie zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren gekippt. Im Dezember unterstrichen sie in einem weiteren Urteil, dass Metadaten allenfalls aufbewahrt werden dürften, wenn dies strikt erforderlich und verhältnismäßig sei.

Jan Korte, Vizechef der Linksfraktion, sieht die Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes auf seiner Seite.

(Bild: Gerd Seidel, CC Attribution-ShareAlike 3.0 Unported)

Jan Korte, Vizechef der Linksfraktion, sieht mit dem Gutachten "unsere von Beginn an vorgetragene Kritik" bestätigt. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortinformationen der gesamten Bevölkerung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte, der grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist.

Der Oppositionspolitiker appellierte an die Bundesregierung, endlich den Schaden zu begrenzen und das umstrittene Gesetz unverzüglich zurückzunehmen. Den betroffenen Telekommunikationsfirmen bliebe sonst nur noch bis Anfang Juli Zeit, die wackeligen Auflagen technisch umzusetzen und dafür geschätzte 600 Millionen Euro aus dem Fenster zu werfen.

Zugangsanbieter müssen laut dem hiesigen Gesetz Verbindungsinformationen für zehn, Standortdaten für vier Wochen speichern. Bei SMS werden aus technischen Gründen teils auch Inhalte erfasst. Der Bereich E-Mail soll außen vor bleiben. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte in der Debatte über die Initiative mehrfach betont, dass diese "der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht" werde. (ghi)