EU-Gutachter: Tauschnetzwerke für Urheberverstöße haftbar

Betreiber einer Filesharing-Plattform können für Urheberrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden, befindet ein Generalanwalt am EuGH. Zumindest wenn sie von den Verstößen wissen und nicht dagegen tun.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 77 Kommentare lesen
Pirate Bay

(Bild: dpa, Claudio Bresciani/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von

Filesharing-Plattfomen können aus Sicht eines wichtigen EU-Gutachters haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen. Diese Stellungnahme veröffentlichte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag zum Fall der schwedischen Plattform The Pirate Bay (TPB). Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird in den nächsten Monaten erwartet.

Die in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung Stichting Brein will erreichen, dass zwei Internet-Anbieter ihren Kunden den Zugang zu TPB blockieren, einer der bekanntesten Tauschbörsen für Musik und Filme. Der Fall landete in den Niederlanden vor Gericht, und die dortigen Berufungsrichter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Das Besondere an dem Fall ist aus Sicht des Gutachters die Funktionsweise der Plattform als Suchmaschine zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Das heißt, die Inhalte sind nicht zentral gespeichert, sondern auf vielen unterschiedlichen Rechnern des Netzwerks verteilt. Die niederländischen Richter wollten deshalb wissen, ob TPB verantwortlich für eine urheberrechtlich relevante "öffentliche Wiedergabe" sei.

Der Gutachter sagte: Ja. Torrent-Plattformen wie TPB seien unerlässlich, damit solche Netzwerke funktionierten, die Nutzer also Zugriff auf die Inhalte bekommen. Entscheidend sei aber, dass die Betreiber von möglichen Urheberrechtsverstößen wüssten und trotzdem nichts unternähmen. Bei TPB enthielten nach Zahlen aus dem Gutachten 90 bis 95 Prozent der getauschten Files Inhalte, die ohne Zustimmung der Urheber verbreitet werden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, TPB zu blockieren oder vom Netz zu nehmen. Allerdings gelang es den Machern der Seite immer wieder, diese Blockaden zu überwinden. Die Gründer von TPB wurden bereits 2009 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen.

Ein Generalanwalt am EuGH hat die Aufgabe, als eine Art neutraler Gutachter nach dem Ende der mündlichen Verhandlung einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten, der auch bisherige Rechtsprechung zur Sache zusammenfasst. In der Mehrzahl der Fälle folgen die Richter dem Vorschlag des Generalanwalts. (axk)