Urteil in Schweden: Internetanbieter soll Pirate Bay blockieren

Ein Gericht in Stockholm hob ein Urteil der ersten Instanz auf. Der Provider Bredbandsbolaget muss Internetnutzer nun daran hindern, auf The Pirate Bay und die Filmtauschbörse Swefilmer zuzugreifen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 50 Kommentare lesen
Urteil in Schweden: Internetanbieter soll Pirate Bay blockieren

(Bild: dpa, Claudio Bresciani/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Ein schwedischer Internetanbieter muss nach einem Gerichtsurteil den Zugriff auf die Tauschbörse The Pirate Bay (TPB) blockieren. Das entschied ein Gericht in Stockholm am Montag in zweiter Instanz und hob damit ein erstes Urteil von 2015 auf. Musik- und Filmkonzerne, darunter Universal, Warner, Sony Music, Svensk Filmindustri und Nordisk Film hatten 2014 gefordert, dass der Anbieter Bredbandsbolaget Internetnutzer daran hindern müsse, auf TPB und die Filmtauschbörse Swefilmer zuzugreifen.

Gegen das Urteil, das für drei Jahre Bestand hat, kann keine Berufung eingelegt werden. Sollte der Internetanbieter mit rund einer halben Million Kunden sich nicht daran halten, droht ihm eine Strafe von 500.000 schwedischen Kronen (rund 52.600 Euro). "Ähnliche Verfügungen sind in Großbritannien, Dänemark, Finnland und Frankreich ergangen, aber dieses Urteil ist das erste seiner Art in Schweden", sagte Richterin Christine Lager in einer Mitteilung.

"TPB war vorher schon die am meisten zensierte Seite der Welt", kommentierte Pirate-Bay-Mitgründer Peter Sunde ironisch das Urteil am Montag auf Twitter. "Aber man ist kein Erfolg, bis man zuhause anerkannt wird. Endlich!"

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Inhalt geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Tauschbörse hat rund sieben Millionen registrierte Nutzer. Die Pirate-Bay-Gründer waren bereits 2009 wegen Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht verurteilt worden. Technische Blockaden wurden von den TPB-Machern in der Vergangenheit immer wieder umgangen. (anw)