Bundesregierung bringt Vorratsspeicherung von Fluggastdaten auf den Weg

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem die EU-Vorgaben zur fünfjährigen Flugpassagierdatenspeicherung ins nationale Recht implementiert werden sollen. Sie einzurichten kostet etwa 78 Millionen Euro.

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Bundesregierung bringt Vorratsspeicherung von Fluggastdaten auf den Weg

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

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Spätestens von Mai 2018 an will der Staat auch hierzulande nach dem Vorbild etwa der USA oder Großbritanniens Flugpassagierdaten sammeln, automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgleichen sowie anderweitig auswerten. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg durch den Bundesrat und den Bundestag gebracht, mit dem eine umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Insgesamt 60 Datenkategorien müssen erfasst werden, darunter Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern.

Die Passenger Name Records (PNR) müssen laut Richtlinie zunächst sechs Monate "unmaskiert" und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gespeichert werden. Falls nötig, sollen die Daten auch im zweiten Stadium "re-identifiziert" werden können. Dazu kommen vergleichsweise weitgehende Bestimmungen zum Datenaustausch mit anderen Mitgliedsländern, Europol und Drittstaaten.

Die Option, neben Flügen aus der EU hinaus auch innereuropäische Strecken zu erfassen, will Berlin nutzen. Als nationale PNR-Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt (BKA) vorgesehen. Es soll die begehrten Informationen an andere Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste weitergeben dürfen. Das Fluggastdaten-Informationssystem einzurichten wird laut Regierung 78 Millionen Euro kosten. Dazu kommen sollen 65 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Die Luftfahrtunternehmen werden schätzungsweise bis zu 3,96 Millionen Euro aufwenden müssen.

"Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt", begründete Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Schritt. "Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet." Der Europäische Gerichtshof prüft derweil weiter, ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit den Grundrechten vereinbar ist. (anw)