Bundesarbeitsgericht: Digitalisierung sorgt für mehr Überwachung im Berufsleben

E-Mails, soziale Netzwerke, Spähsoftware: Die Digitalisierung kann Arbeitgebern Munition für Kündigungen liefern. Noch ist das kein Massenphänomen. Aber die Zahl der Fälle am Bundesarbeitsgericht steigt.

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(Bild: dpa, Ralf Hirschberger)

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  • dpa

Die Digitalisierung der Arbeitswelt und neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterkontrolle beschäftigen zunehmend die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt. In diesem Jahr sei dazu mit mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu rechnen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt am Mittwoch in Erfurt. "Mit der Digitalisierung nehmen die Überwachungsmöglichkeiten zu." Es gehe um den Abruf dienstlicher E-Mails in der Freizeit, aber auch um Software, mit der sich die Eingaben eines Arbeitnehmers an seiner Computertastatur protokollieren ließen.

Solche Keylogger spielten in einem Fall eine Rolle, der voraussichtlich im Juli verhandelt werde. Es gehe darum, ob Informationen aus den Tastatureingabeprotokollen in einem Kündigungsschutzverfahren eine Rolle spielen dürften, sagte Richterin Stephanie Rachor. In einem anderen Verfahren beschäftigen sich die Bundesarbeitsrichter damit, ob die Aufzeichnung der Webseiten, die ein Angestellter während seiner Arbeitszeit besuchte, zur Begründung von Pflichtverletzungen bei einer Kündigung dienen könnte.

2016 landeten dem Jahresbericht zufolge knapp 2400 Fälle bei der höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt. Das entsprach etwa dem Niveau von 2015. 2200 Fälle wurden erledigt bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von sieben Monaten. Die Erfolgsquote der Kläger lag bei 27,6 Prozent und damit etwas höher als im Jahr zuvor. Die Statistik zeige "ein großes Stück Normalität in unruhiger Zeit", sagte Schmidt. (axk)