Mehr Rechte für Urheber

Die Reform des Urhebervertragsrechts ist nun in Kraft. Sie soll unter anderem das Recht auf "angemessene Vergütung" stärken.

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Reform des Urheberrechts tritt in Kraft
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Seit dem heutigen Mittwoch gilt die kurz vor Weihnachten beschlossene Reform des Urhebervertragsrechts. Erklärtes Ziel der Reform, die bereits 2013 in den Koalitionsvertrag der großen Koalition aufgenommen wurde: Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern gerecht auszugleichen. Dabei sollte auch die veränderte Nutzung digitaler Werke berücksichtigt werden.

Seit 2002 haben Urheber einen Anspruch auf "angemessene Vergütung". Die aktuelle Reform will die Durchsetzung dieses Rechts stärken. Vor allem möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Urheber aufgrund ihrer meist schwachen Verhandlungsposition gegenüber Verwertern alle Nutzungsrechte an ihrem Werk gegen eine zu niedrige Bezahlung abtreten.

Dazu soll "jede Nutzung angemessen vergütet" werden und ein "gesetzlicher Auskunftsanspruch über die erfolgte Nutzung" geschaffen werden. Außerdem sollen Urheber, die eine exklusive Nutzung gegen eine pauschale Vergütung einräumen, ihr Werk nach zehn Jahren "anderweitig verwerten können".

Ein Artikel von Tobias Haar, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht, aus iX 2/2017 erläutert die Knackpunkte der neuen Regelungen:

  • Angemessener Ausgleich? Reform des Urhebervertragsrechts tritt in Kraft, iX 2/2017, S. 86.

(odi)