Erstes Deutsches Transparenz-Ranking: Bund schneidet gegenüber Ländern schlecht ab

Hamburg schneidet in der ersten Transparenzrangliste am besten ab. Es erfüllte 69 Prozent der Anforderungen.

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Erstes Deutsches Transparenz-Ranking: Bund schneidet gegenüber Ländern schlecht ab

(Bild: c't)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Hamburg mit seinem Transparenzgesetz steht im ersten bundesweiten Transparenz-Ranking auf Platz 1. Der Bund schneidet mit seinem Informationsfreiheitsgesetz vergleichsweise schlecht ab. Schlusslicht bilden die vier Bundesländer Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen, die bisher keine einschlägigen Landesgesetze verabschiedet haben.

Dies geht aus dem ersten bundesweiten Transparenz-Ranking hervor, das der Verein "Mehr Demokratie" gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation vorgestellt hat. Hamburg konnte den ersten Platz im Ranking erreichen, in dem es 69 Prozent der Anforderungen an das Informationsrecht erfüllte.

Hamburg verdankt seinen Spitzenplatz seinem Transparenzgesetz von 2012, das die Behörden verpflichtet, wichtige Daten eigenständig und kostenlos zu veröffentlichen. Veröffentlicht werden müssen unter anderem Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Lediglich was die unterschiedliche Verpflichtung verschiedener öffentlicher Stellen anbelangt, punktet Hamburg nicht gut. Derzeit wird gerichtlich geklärt, ob die mittelbare Staatsverwaltung wie die Handelskammer oder Hafenverwaltung veröffentlichungs- oder nur auskunftspflichtig ist.

(Bild: Mehr Demokratie e.V., Open Knowledge Foundation 2017)

Auf Platz 2 mit 66 Prozent erfüllten Anforderungen landete Schleswig-Holstein mit seinem Informationszugangsgesetz von 2012, das derzeit noch erweitert werden soll. Zu den Bundesländern mit Transparenzgesetzen gehören Bremen und Rheinland-Pfalz, die auf Platz 3 beziehungsweise 5 kommen. Bremen erfüllt 62 Prozent der Anforderungen. Rheinland-Pfalz kommt mit 56 Prozent auf Platz 5, was daran liegt, dass das Landestransparenzgesetz von 2016 nur die Landes-, nicht aber die Kommunalebene erfasst.

Berlin kommt mit 61 Prozent auf Platz 4 mit seinem bereits 1999 auf den Weg gebrachten Informationszugangsgesetz. Die jüngste Gesetzesänderung verpflichtete 2016 die Behörden dazu, ihre Verzeichnisse im Internet zu veröffentlichen. Verbesserungsbedarf gibt es bei den Informationsrechten.

Mittelmäßig schneiden hingegen die Länder Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Baden-Württemberg ab. Sie erfüllen zwischen 45 und 32 Prozent der Anforderungen. Das Bündnis "NRW blickt durch" hat dem Landtag in Düsseldorf 2014 ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen, was die Landesregierung trotz eines Koalitionsbeschlusses aber noch nicht aufgegriffen hat. Bundesweit gibt es mit Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen nur noch vier Bundesländer ohne ein eigenes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz.

Im Vergleich zum Bund sieht "Mehr Demokratie" die Bundesländer als Hoffnungsträger. Der Bund schneidet mit seinem Informationsfreiheitsgesetz mit 38 von 100 Punkten im Vergleich zu den Länderregelungen eher schlecht ab. Zu Lasten des Bundes ging die fehlende elektronische Aktenführung, die erst voraussichtlich 2020 eingeführt werden soll. Bundesbehörden müssen Informationen noch immer nicht von sich aus veröffentlichen. Hält eine Behörde die Antwortfrist nicht ein, sind keine Sanktionen vorgesehen. Positiv hingegen wird gewertet, dass der Bund einen Kostendeckel von 500 Euro definiert hat.

"Mehr Demokratie" stellt fest, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine "ambivalente Rolle" bei der Umsetzung der Ideen einer "offenen Regierung" und "offenen Verwaltung" spielt. So habe sich Deutschland 2006 gegen eine Konvention des Europarates gestellt, die in diesem Jahr in Kraft treten soll. Noch 2011 versuchte Deutschland ebenfalls vergeblich zu verhindern, dass das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen das Recht auf amtliche Informationen als Grundrecht anerkennt. Im internationalen "Right To Information"-Ranking steht Deutschland mit 54 von 150 Punkten auf dem 105. Platz von insgesamt 111 Ländern. Dies liegt daran, dass sich das deutsche Recht auf Verwaltungsorgane beschränkt und wichtige Abwägungsklauseln vermissen lässt. (anw)