Zeitungsverleger-Verband will Adblocker verbieten

Der Konflikt um Werbeblocker verschärft sich wieder: Der Zeitungsverleger-Verband Nordrhein-Westfalen dringt auf ein Vertriebsverbot für Programme, die Werbung auf journalistischen Angeboten blockieren.

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Werbeblocker AdBlock

(Bild: dpa, Monika Skolimowska)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Dass Verleger mit allen Mitteln gegen Einnahmeverluste durch Adblocker kämpfen, ist bekannt: So prozessieren mittlerweile sechs deutsche Medienhäuser gegen den Hersteller von Adblock Plus, die Kölner Firma Eyeo. Darüber hinaus wollen die Verleger möglichst schnell ein generelles Verbot für die ungeliebten Programme durchsetzen. Für eine Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien im Landtag Nordrhein-Westfalen hat der Zeitungsverleger-Verband des Landes nun einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

Die Parlamentarier befassen sich mit dem Thema auf auf Antrag der Piraten-Fraktion, die damit ein mögliches Verbot der Software verhindern will. Bereits im vergangenen Juni hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Medienpolitik einen Prüfauftrag erteilt, ob und auf welchem Wege Adblocker verboten werden könnten. Ein solches Verbot wollen die Piraten verhindern und fordern die Landesregierung auf, entsprechende Bemühungen zu unterbinden. "Eine gesetzliche Ad-Blocker-Regulierung oder gar ein Verbot würde sehr einseitig Interessen von Medienkonzernen und der Werbeindustrie bevorzugen, in dem ausgediente Geschäftsmodelle geschützt würden", heißt es in dem Antrag.

Der zur Anhörung geladene Verlegerverband hat in einer heise online vorliegenden Stellungnahme nun Nägel mit Köpfen gemacht und einen Formulierungsvorschlag in die parlamentarische Debatte eingebracht. Demnach soll zum "Schutz der Integrität von journalistisch-redaktionellen Telemedienangeboten" die Herstellung, Verbreitung und Bewerbung von Programmen untersagt werden, die das Laden von "Rubrikenanzeigen" ohne Zustimmung des Anbieters unterbinden. Lediglich Funktionen wie Safari Reader, die Werbung erst nach dem Laden ausblenden, sollen weiterhin erlaubt sein. Dabei lassen sich die Verleger die Optionen offen, ob die Vorschrift ins Urheberrecht, ins Telemediengesetz oder in einen Bund-Länder-Staatsvertrag integriert werden soll.

Der Verband stellt den Schritt als alternativlos dar. So gebe es keine wirksamen technischen Gegenmittel gegen Adblocker. Die Blockade-Raten erreichten bei technisch orientierten Angeboten 50 Prozent. "Die Nutzung von AdBlockern droht bereits heute sich auf journalistische Standards auszuwirken. Sie gefährdet zudem den Zugang zu Informationen für Alle, also auch diejenigen, die keinen AdBlocker verwenden", heißt es in der Stellungnahme.

Eyeo lehnt den Gesetzentwurf naturgemäß ab: "Es ist nicht Aufgabe des Gesetzes mittels eines Adblocking-Verbots die Geschäftsmodelle von Verlegern zu sichern", teilt die Firma auf Anfrage von heise online mit. So sei die Nachfrage nach Adblocking-Tools von eben der Branche selbst befeuert worden, indem sie stetig aufdringlichere Werbeformen zur Finanzierung ihrer Angebote einsetze. "Letztendlich wird sich der Bundesgerichtshof Ende diesen Jahres mit einer finalen Entscheidung über die rechtliche Situation von Adblockern befassen", heißt es in dem Statement. Eyeo zeigt sich zuversichtlich, den Rechtsstreit zu gewinnen.

Unterstützung erhält Eyeo von dem Verein Digitale Gesellschaft: "Ein pauschales Verbot von Adblockern schießt weit über das Ziel eines angemessenen Interessenausgleichs hinaus und würde im Ergebnis deutlich mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen." So sei das Gesetz so vage formuliert, dass auch Sicherheitstools und sogar Privatsphäre-Funktionen von Browsern durch das Gesetz verboten sein könnten. "Nicht zuletzt mit Blick auf das Bestreben, die Datensouveränität von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Wege der Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Verordnung EU-weit zu vereinheitlichen und zu stärken, ist der Vorschlag völlig realitätsfern und daher inakzeptabel", ergänzt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Auch der Verband der Internetwirtschaft eco teilt die Bedenken. "Ein gesetzgeberisches Tätigwerden ist nicht erforderlich", erklärt eine Sprecherin. Ein grundsätzliches gesetzgeberisches Verbot widerspreche den bisher ergangenen gerichtlichen Urteilen, die das Recht der Nutzer betonten, einen solchen Adblocker eigenverantwortlich einzusetzen. Unterstützung erhalten die Verleger hingegen vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), in dem auch viele Unternehmen der Werbebranche organisiert sind: "Die Anbieter von Inhalten und die Betreiber von Webangeboten müssen entscheiden können, welche Inhalte auf ihren eigenen Plattformen den Nutzern und Lesern angezeigt werden." So decke sich der Gesetzesvorschlag der Verleger weitestgehend mit der Position des BVDW. (kbe)