Umfrage: Illegales Onlinespiel verbreitet – kaum Unrechtsbewusstsein

Ein Staatsvertrag von 2012 sichert den Ländern weiter das Glücksspielmonopol. Doch die umstrittenen Regeln lassen den illegalen, nicht regulierten Glücksspielmarkt boomen. Zu echten Korrekturen sind die Länder bisher aber nicht bereit.

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Umfrage: Illegales Onlinespiel verbreitet – Kaum Unrechtsbewusstsein

(Bild: dpa)

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  • dpa
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Online-Glücksspiele sind in Deutschland überwiegend verboten – doch den wenigsten Internet-Spielern ist das überhaupt bewusst. Laut einer Umfrage im Auftrag des Anbieters Löwen-Entertainment hat zwar mehr als ein Drittel der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten im Internet an einem illegalen Glücksspiel um Geld, Poker/Black Jack/Baccara, Roulette oder einem Automatenspiel teilgenommen. Aber lediglich fünf bis sieben Prozent wüssten, dass Online-Glücksspiele zumeist illegal sind.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) rief seine Länderkollegen zum Handeln auf: "Wenn nur etwa jeder zwanzigste Spieler weiß, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind, dann ist das ein Weckruf für die Ministerpräsidentenkonferenz." Die Regierungschefs der Länder wollen am 16. März zu Beratungen zusammenkommen. Dabei dürfte auch die im Oktober angestoßene Reform des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages eine Rolle spielen. Hessen war bisher koordinierend bei der Glücksspielregulierung tätig und pocht schon seit längerem auf deutlichere Korrekturen als bisher von den Ländern angestrebt.

In Deutschland sind weitgehend die Bundesländer für die Regulierung von Lotterien, Sportwetten oder Kasinospielen zuständig. Für die meisten Glücksspiele gilt nach wie vor ein staatliches Monopol. Lediglich für private Sportwettenanbieter wurde der Markt geöffnet. Online-Glücksspiel ist verboten, denn der Staatsvertrag sieht keine bundesdeutschen Online-Casino-Lizenzen vor. Nur einige Ausnahmen mit einer Lizenz aus Schleswig-Holstein sind beschränkt zugelassen.

Die deutschen Glücksspielregeln stoßen regelmäßig auch in der EU-Kommission auf Kritik. Im Oktober hatten die Ministerpräsidenten der Länder zwar eine Reform des seit Jahren umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages von 2012 beschlossen – etwa für die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen. Aber zu boomenden illegalen Online-Angeboten hieß es nur unverbindlich, sie wollten dagegen vorgehen. Die Neufassung soll ab 2018 gelten.

Die EU-Kommission bezeichnet die geplante Reform für Online-Kasinos nach einem Bericht von sueddeutsche.de als nicht tragfähig. Die Kommission lasse keinen Zweifel daran, dass sie die Gesetzesnovelle für unzureichend halte. In Bezug auf die Sportwetten sei von "eventuellen Widersprüchen" die Rede, mit Blick auf illegale Online-Kasinos von "keiner tragfähigen Lösung".

Hessens Innenminister Beuth betonte, den Nutzern von Online-Spielen sei nicht vorzuwerfen. "Es liegt an der Trägheit der Länder, dass Spieler – ohne sich dessen bewusst zu sein – in die Illegalität getrieben werden." Deshalb habe Hessen vor einem Jahr einen Glücksspielstaatsvertrag vorgelegt, der Online-Glücksspiele unter den strengen Auflagen von Spieler- und Jugendschutz erlaube.

"Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden, und den Ländern entgehen zudem erhebliche Einnahmen", sagte Beuth weiter. "Kein Mensch versteht, warum Geldspielgeräte mit einem hohen Marktanteil von mehr als 50 Prozent in Gaststätten und Spielhallen erlaubt sind, obwohl sie das höchste Suchtpotenzial bergen, aber Online-Poker und Casinospiele weiterhin verboten sind." Nötig sei für alle Länder eine zeitgemäße, logische und europarechtskonforme Glücksspielregulierung. "Wenn es bis 2019 keine Einigung unter den Ländern geben sollte, wird Hessen ein eigenes Glücksspielgesetz umsetzen", kündigte Beuth an.

"Dem Verbot von Online-Glücksspiel liegen Wunschdenken und mangelnder Realitätssinn zugrunde", kritisierte auch Daniel Henzgen von Löwen-Entertainment. "Das Verbot exportiert Steuereinnahmen und Arbeitsplätze von Deutschland ins Ausland." Der Jugend- und Spielerschutz im Internet werde gleich mit abgeschafft. (anw)