Copyright-Falle mit Pornos: US-Anwalt gesteht

Jahrelang sollen zwei US-Anwälte Pornos über Torrents verbreitet haben, um die Downloader mit Copyright-Klagen zu erpressen. Einer der beiden Advokaten hat nun gestanden. Für seine Aussage soll er mit Strafreduktion belohnt werden.

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Handschellen, Dollarbündel

Der Mammon ist vergänglich.

(Bild: gemeinfrei)

Lesezeit: 4 Min.

Im Kampf gegen Copyright-Trolle feiert die US-Staatsanwaltschaft einen Erfolg: John Steele, Anwalt im Bundesstaat Illinois, hat gestanden. Gemeinsam mit anderen hat er Pornofilme gedreht, um sie über Torrents zu verbreiten und dann die Downloader unter Verweis auf drastische Copyright-Strafen zu erpressen. Damit scheffelten die Juristen Millionen. Im Zentrum stand dabei die berüchtigte Anwaltskanzlei Prenda Law. Außerdem erfanden die Täter Hacks nicht existierender Computer, um Unschuldige zu belasten und ebenfalls erpressen zu können.

Steeles Namenszug auf Seite 26 des Geständnisses

Laut Geständnis schworen Steele und sein Mitangeklagter Anwaltskollege Paul Hansmeier Meineide und bedienten sich verschiedener Briefkastenfirmen und Strohleute. Letztere brachten sie ebenfalls dazu, unter Eid falsch auszusagen. Darüber hinaus zwangen sie Opfer ihres Copyright-Betrugs dazu, sich fälschlich zu Hacks zu bekennen, die nie stattgefunden hatten. Diese falschen Geständnisse waren Grundlage für die Erpressung weiterer unschuldiger "Mittäter". Für Hansmeier gilt die Unschuldsvermutung.

Rechtlich bekennt sich Steele der Verschwörung zu Betrug sowie der Verschwörung zur Geldwäsche schuldig. Außerdem soll er gegen seinen Komplizen vor Gericht aussagen. Im Gegenzug lässt die Staatsanwaltschaft 16 weitere Anklagepunkte gegen Steele fallen und wird sich beim Richter für eine mildere Strafe als die für die beiden Verschwörungen drohenden 121 Monate Haft (gut zehn Jahre) einsetzen. Das Strafverfahren United States of America v. Paul R. Hansmeier and John L. Steele ist am US-Bundesbezirksgericht Minnesota unter Strafverfahrensnummer 16-334 anhängig.

Soweit aus dem Geständnis erkenntlich, begann die Sache vergleichsweise unauffällig: Ab September 2010 arbeiteten die gemeinsam tätigen Anwälte Steele und Hansmeier im Auftrag der Pornoindustrie. Sie sammelten die IP-Adressen von Porno-Filesharern, erhoben auf dieser Grundlage Klage gegen Unbekannt und erwirkten Gerichtsbeschlüsse, woraufhin die Internet Service Provider (ISP) Namen und Adressen der Anschlussinhaber herausgeben mussten. Anschließend drohten die Advokaten den verdächtigten Anschlussinhabern mit teuren Prozessen und Copyright-Zahlungen von bis zu 150.000 US-Dollar. Tausende nahmen das Angebot einer Vergleichszahlung von rund 3.000 US-Dollar an.

Um das Filesharing, und damit das eigene Abmahngeschäft, anzutreiben, begann die Anwaltskanzlei 2011 damit, selbst Pornovideos zum Download bereitzustellen. In den Klagen gegen Unbekannt wurde das aber nicht offengelegt. Vielmehr behaupteten die Anwälte in Hunderten Klagen fälschlich, die Downloads seien "nicht autorisiert" gewesen. Etwa 2011 kauften die Anwälte ihren Klienten die Rechte für zwei Pornofilme ab, um fortan auf eigene Rechnung abzukassieren.

Banner der ehemaligen Webseite Prenda Laws

Doch auch das wurde nicht offengelegt. Vielmehr wurden über Strohleute Briefkastenfirmen gegründet, die in weiterer Folge die Rechte an verschiedenen, teils selbst gedrehten, Pornofilmen hielten. Auf den Markt kamen diese Videos nie. Sie wurden ausschließlich über Filesharing verbreitet, um dann Geld eintreiben zu können. Um ihre eigene Kanzlei von diesem Treiben zu distanzieren, gründeten die Anwälte mithilfe eines Strohmann-Anwalts in Chicago die Kanzlei Prenda Law.

Zur Spesenreduktion klagten Steele und seine Komplizen regelmäßig viele John Does auf einmal an, und wollten dann immer gleich alle Namen und Adressen erhalten. Schließlich begannen US-Gerichte, dieses Treiben einzuschränken. Daraufhin, so Steele, ersann er gemeinsam mit Hansmeier eine neue Betrugsmasche: Erfundene Hacks.

Dabei warfen sie Unschuldigen vor, die Computersysteme einer der Briefkastenfirmen gehackt zu haben. Bloß hatte die Firma keine Computer. Als Täter bezichtigt wurden Anschlussinhaber, die beim Download der bereitgestellten Pornostreifen erwischt worden waren.

Um die Gerichtsprozesse möglichst geschmiert betreiben zu können, brachten die Anwälte einige Beschuldigte dazu, sich zu den unmöglichen Hacks zu bekennen und der Offenlegung von Daten über sich selbst und angebliche "Komplizen" zuzustimmen. Im Gegenzug für diese Selbstbezichtigung wurde den Beschuldigten die "Vergleichszahlung" für den Porno-Download erlassen.

Solche erlogenen "Geständnisse" brachten Richter dazu, Steele & Co Zugriff auf die Daten der angeblichen Komplizen zu gewähren. Diese wurden denn ebenfalls erpresst. Nun lagen die Millionen aber bei Prenda Law, das offiziell ja nicht Steele und Hansmeier gehören durfte. Um dennoch an das Geld zu gelangen, wurde 2012 eine weitere Firma gegründet. Sie stellte Prenda Law Rechnungen für "Beratung" aus.

(ds)