Copyright-Reform: Verhandlungsführerin im EU-Parlament spricht sich gegen Leistungsschutzrecht aus

Die Berichterstatterin für den Vorschlag der EU-Kommission zur Copyright-Reform im EU-Parlament, Therese Comodini Cachia, will Presseverlagen eine Vollmacht geben, Rechte auch im Namen von Autoren einzuklagen.

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EU-Parlament: Verhandlungsführerin spricht sich gegen Leistungsschutzrecht aus

(Bild: EU-Kommission)

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Der Vorschlag der EU-Kommission, ein 20-jähriges Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet einzuführen, stößt auf immer mehr Widerstand. Nach Stimmen aus dem mitberatenden Binnenmarktausschuss hat sich jetzt auch die Berichterstatterin im Rechtsausschuss, Therese Comodini Cachia, gegen den Entwurf des einstigen Digitalkommissars Günther Oettinger (CDU) ausgesprochen. Die maltesische Konservative ist die Verhandlungsführerin der Abgeordneten für die gesamte geplante Copyright-Reform.

Laut Comodini Cachia schadet es den finanziellen Interessen der Verlage "nicht notwendigerweise unverhältnismäßig", wenn Online-Plattformen wie Google digitale Technik nutzen, um den Zugang zu einer persönlichen Schau von Nachrichten und Presseartikeln im Netz zu erleichtern. Derartige Link- oder Referenzsysteme könnten für User vielfach hilfreich sein und die "öffentliche Debatte in einer demokratischen Gesellschaft" beflügeln, heißt es in Erläuterungen zu dem Berichtsentwurf der Vertreterin der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), die der Online-Dienst "Politico" veröffentlicht hat.

Um die Verleger nicht im Regen stehen zu lassen, will Comodini Cachia ihnen eine Art Vollmacht einräumen, auch anstelle einzelner Zulieferer wie freier Journalisten gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorzugehen. Presseverlage sollen "im eigenen Namen vor Gerichten gegen die Verletzung von Rechten von Autoren der Werke, die in ihren Presseerzeugnissen enthalten sind, klagen" können. Mit einer solchen Befugnis, Prozesse zu führen, würde eine Lücke geschlossen, die Presseverleger noch in der Rechtekette sehen, ohne über das Copyright hinauszugehen und ein zusätzliches "verwandtes Recht" zu schaffen.

Befürwortern eines ausdrücklichen Leistungsschutzrechtes dürfte Comodini Cachias Vorschlag nicht ganz gefallen. Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner hatte jüngst noch gewarnt, dass mit der EU-Copyright-Reform alles oder nichts für die Herausgeber auf dem Spiel stehe. Sollte ein ausreichender "Schutz des geistigen Eigentums nicht gewährleistet werden, hätten Verleger keine Perspektive in der digitalen Zukunft". Wer Zeitungsmacher nur auffordere, kreativer zu sein und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, lüge oder lenke vom Thema ab.

Comodini Cachia verdeutlicht dagegen, dass Lösungen für die Kreativwirtschaft ausgeglichen sein müssten und nicht einfach auf einen neuen, in kaum folgeneinschätzbaren Rechtsstatus abstellen dürften. Es sei zwar sicherzustellen, dass Rechteinhaber ausreichend geschützt sind. Anderen Interessenvertretern dürfte es aber nicht verunmöglicht werden, geschützte Werke zu vertreiben und dafür zu sorgen, dass diese die Verbraucher auf verschiedenen Wegen erreichen. Es sei nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in Vertragsbeziehungen einzugreifen und Schutzmodelle aus der analogen Welt 1:1 auf den digitalen Raum zu übertragen, sondern "Respekt für das Urheberrecht" zu gewährleisten.

Die Nutzerrechte will Comodini Cachia generell stärken. So sollen die Mitgliedsstaaten laut einem ihrer Änderungsanträge dafür sorgen, dass die Verbraucher die Schrankenbestimmungen wie zur Privatkopie, die das exklusive Verwerterrecht im Interesse der Öffentlichkeit einhegen sollen, erstmals vor Gericht oder einer anderen "relevanten Behörde" einklagen und durchsetzen können.

Skeptisch sieht Comodini Cachia das Ansinnen der Kommission, Plattformen für nutzergenerierte Inhalte stärker regulieren und ihnen den Einsatz eines Content-ID-Systems vorzuschreiben, wie es YouTube bereits einsetzt. Mithilfe von "Upload-Filtern" sollen widerrechtlich hochgeladene geschützte Inhalte schnell wieder aus Online-Angeboten verschwinden. Zudem will die Kommission Diensteanbieter im Netz stärker dazu verpflichten, Lizenzabkommen mit Rechteinhabern abzuschließen. Dies kommt für Comodini Cachia aber nur in Frage, wenn die Plattformbetreiber "aktiv und direkt daran beteiligt sind, wenn Nutzer Inhalte hochladen und verfügbar machen". Stellten die Dienste dagegen nur "technische, automatische und passive" Upload-Mechanismen zur Verfügung, müssten sie außen vor bleiben.

Die niederländische Bürgerrechtsorganisation Bits of Freedom will derweil mit einer Kampagne darauf aufmerksam machen, dass die anstehende Reform Möglichkeiten für beliebte, derzeit rechtmäßige Nutzungen geschützter Inhalte im Netz wie Parodien, Zitate oder Internetmeme untergraben könne. Die Aktivistengruppe Xnet warnt in einem Video, dass der Artikel 13 zu Upload-Filtern Rechteinhabern eine Zensurmaschine in die Hand gebe. Zuvor hatten zahlreiche renommierte europäische Urheberrechtler unter der Ägide des Glasgower Professors Martin Kretschmer in einem offenen Brief dargelegt, dass die geplante Filterklausel und das Leistungsschutzrecht völlig neben der Spur lägen und prinzipiell überarbeitet beziehungsweise gestrichen werden müssten. (anw)