Drohnenverordnung: Bundesrat erhört die Modellflieger

Die Länderkammer hat den geplanten neuen Regeln für Drohnen nur unter der Maßgabe zugestimmt, die vorgesehene Flughöhenbeschränkung von 100 Metern zu relativieren. Flüge rund um Krankenhäuser sollen verboten werden.

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Quadkopter
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Der Bundesrat hat die Einwände des Deutschen Modellflieger-Verbands (DMFV) gegen den Entwurf der Bundesregierung für eine Drohnenverordnung aufgenommen. Die Länderkammer hat den neuen Regeln am Freitag nur mit der Auflage zugestimmt, die maximale Flughöhe für unbemannte Fluggeräte nicht pauschal auf 100 Meter zu beschränken. Die Grenze stelle für viele Modellflugsportler "ein ernstes Problem dar", begründet das Gremium den Schritt. Sie komme für bestimmte Hobbyflugsparten "einem Quasiverbot gleich".

Modellflieger sollen laut der Maßgabe auch dann außerhalb von speziell zertifizierten Flugplätzen höher als 100 Meter durch die Lüfte segeln dürfen, wenn die Piloten einen "Kenntnisnachweis" erbringen können oder "Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer" sind. Ausgenommen von dieser Sonderbestimmung werden Multicopter.

Die Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie die Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland sieht die Länderkammer mit dem eigentlich schon im Herbst 2016 ausgehandelten Kompromiss nicht wesentlich berührt. Die Koexistenz zwischen den militärischen Jets und Modellflug habe in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem dargestellt, auch wenn damals noch häufiger und tiefer geflogen worden sei.

Um Kollisionen mit Rettungshubschraubern zu verhindern, spricht sich der Bundesrat ferner dafür aus, Drohnenflüge auch in der Nähe von Krankenhäusern "über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern" zu verbieten. Tabu sind laut dem Papier der Bundesregierung zudem Flüge über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flughäfen sowie Gebäuden wie Gefängnissen und Industrieanlagen. Kanzleramt, Bundespräsidialamt und weitere Behörden des Bundes und der Länder gelten ebenfalls als solche sensiblen Bereiche. Ausnahmen sind dort nur mit gesonderter Genehmigung möglich.

Auch über Wohngrundstücke dürfen Drohnen nicht kreisen, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen oder optische oder akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Zulässig wird dies nur dann, wenn die Betroffenen auf dem Grundstück einem Überflug ausdrücklich zustimmen. Für Drohnen über fünf Kilogramm sowie für einen Nachtbetrieb ist künftig eine gesonderte Erlaubnis nötig. Die Verordnung schreibt zudem ähnliche Kennzeichnungspflichten von Drohnen wie bei Autos vor sowie eine Art Führerschein für die Nutzer von größeren einschlägigen unbemannten Flugobjekten.

Die Verordnung muss den Ländern zufolge zudem regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, ob sie sich angemessen am technischen Entwicklungsstand orientiere und in das Luftverkehrsmanagementsystem einbinde. Da die Länderkammer zustimmungspflichtig ist, können die Bestimmungen erst in Kraft treten, wenn das federführende Bundesverkehrsministerium sie in den Text eingebaut hat. Der DMVG begrüßte den Beschluss: Auf diese Weise hat der Modellflug in Deutschland wieder eine Zukunft und eine sinnvolle Balance zwischen den Sicherheitsinteressen der Bundesregierung sowie den Belangen von hunderttausenden unbescholtenen Modellfliegern kann gewahrt bleiben". (vbr)